- Michel B. hat in seiner Jugend 80'000 Franken Schulden angehäuft. Mit Hilfe eines Schuldenberaters arbeitete er einen Sanierungsplan aus.
- Die Inkasso Küng, die im Auftrag der SBB diese Schulden eintrieb, verunmöglichte jedoch eine geregelte Schuldensanierung. Die Firma ignorierte das Nachlassangebot und liess hinterrücks das Lohnkonto von Michel B. blockieren.
- Für die Schuldenberatung des Kantons Zürich ist dieses Vorgehen dreist und nicht nachvollziehbar.
- Die Geschäftsführerin kritisiert zudem, dass die Firma Verlustscheine zurückhalte und Spesen in Rechnung stelle.
Michel B. war in seiner Jugend drogenabhängig. Vor sieben Jahren schaffte er den Ausstieg und machte einen Entzug. Danach schloss er eine Ausbildung ab. Heute hat er eine gute Stelle als Hauswart.
Doch seine Vergangenheit konnte er nicht ganz hinter sich lassen. Während seiner Drogenzeit machte er Schulden. Es waren Schulden bei Krankenkassen, Steuerbehörden, Telekommunikationsfirmen und bei den SBB. Der Schuldenberg summierte sich auf insgesamt 80'000 Franken.
Michel B. wollte die Schulden zurückzahlen. Mit einem Schuldenberater arbeitete er einen Sanierungsplan aus. Dieser sah vor, dass er gemäss den Richtlinien des Dachverbandes der Schuldenberatung während drei Jahren die Schulden zurückzahlt. Die Gläubiger mussten mit dem Nachlassangebot einverstanden sein und dabei auch auf einen Teil der Schulden verzichten.
Fast alle Gläubiger akzeptieren das Nachlassangebot
Michel B. war guter Dinge, sah Licht am Ende des Tunnels. Er sagt, alle Gläubiger seien ihm beim Nachlassangebot entgegengekommen, ausser einer: Die Firma Inkasso Küng.
Die Berner Firma treibt für die SBB Geld ein. Allein ihnen schuldete Michel B. über 14'000 Franken. Doch die Inkasso-Firma antwortete nicht auf das Nachlassangebot, sondern liess hinterrücks sein Lohnkonto von einem Gericht blockieren.
Bei der Schuldenberatung des Kantons Zürich stösst dieses Vorgehen auf Unverständnis. Die Leiterin Katharina Blessing kritisiert, Inkasso Küng habe damit die geregelte, dreijährige Schuldensanierung von Michel B. verunmöglicht. Diese gehe nun viel länger.
Eine weitere negative Folge: Weil Michel B. die SBB-Schulden sofort begleichen musste, um wieder Zugriff auf sein Geld zu haben, musste er ein privates Darlehen aufnehmen, also neue Schulden machen.
Kein Einzelfall
Das ist kein Einzelfall. Katharina Blessing sagt, Inkasso Küng falle bei fast allen Schuldenberatungsstellen in der ganzen Schweiz dadurch auf, dass sie geordnete Schuldensanierungen verweigere und dreist vorgehe.
Ein weiterer Kritikpunkt der Schuldenberatungen ist, dass Inkasso Küng abbezahlte Verlustscheine zurückhalte und dafür Spesen «gemäss Art. 106 OR» in Rechnung stelle.
Verlustschein muss retourniert werden
Für die Geschäftsleiterin der Schuldenberatung des Kantons Zürich ist das ein Druckmittel. Für sie grenzt das an Nötigung, denn um den Verlustschein zu bekommen, bezahlten viele Schuldner am Ende diese überrissenen Spesen, obwohl es keine rechtliche Basis dazu gebe.
Sie stellt klar: «Es ist im Gesetz geregelt, ein abbezahlter Verlustschein muss ans Betreibungsamt geschickt oder an den Schuldner retourniert werden. Gebühren dafür fallen keine an.»
Im Interview mit «Kassensturz»-Moderator Ueli Schmezer, nimmt der Geschäftsleiter von Inkasso Küng, Rémy Küng Stellung zu den Vorwürfen.