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Dringender Handlungsbedarf Viele Schlachthöfe missachten rechtliche Vorschriften

In vielen Schweizer Schlachthöfen leiden die Tiere unnötig. Das zeigt eine Untersuchung im Auftrag des Bundes.

67 Schlachthöfe wurden vom Bund überprüft – das sind zehn Prozent aller Schweizer Betriebe. Viele der kontrollierten Schlachthöfe missachteten die rechtlich vorgeschriebenen Tierschutzvorschriften. Am gravierendsten seien die Fehler beim Betäuben und beim Ausbluten der Tiere.

Nicht korrekt betäubt

Gerade Schweine würden oft nur ungenügend betäubt, sagt Kaspar Jörger, Tierarzt beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Tiere spürten dann jeden Schnitt bei der Schlachtung und würden leiden. Bei der Elektro-Betäubung sei die Stromleistung nicht immer ausreichend, weil die Betäubungsgeräte nicht kontrolliert würden.

Schweine in einem Schlacht-Transporter.
Legende: Schweine werden oft ungenügend betäubt, wodurch diese unnötig leiden müssen. Keystone

Grundsätzlich würden laut dem Bericht in vielen Betrieben die Tierschutzvorschriften ungenügend oder gar nicht kontrolliert. Zeitdruck und zu wenig Personal seien Gründe dafür. «Schliesslich ist aber auch in verschiedenen Kantonen der politische Wille, die Schlachtung gut zu kontrollieren, nicht vorhanden», ergänzt Jörger.

Kantonstierärzte seien verpflichtet, die Schlachthöfe zu überprüfen. Aber die Mehrheit der kantonalen Behörden würde diese Tierschutzkontrolle nicht einfordern, erklärt der Tierarzt des Bundes weiter.

Diese Untersuchung sei alarmierend, heisst es beim Schweizer Tierschutz. Er fordert Sanktionen für betroffene Betriebe, bis hin zum Entzug der Betriebsbewilligung.

Kantone sollen sofort eingreifen

«Generell würde ich schon meinen, dass die grosse Mehrheit der Betriebe gut arbeitet, aber in gewissen Bereichen gibt es einen gewissen Handlungsbedarf», relativiert Ruedi Hadorn, Direktor des Schweizer Fleisch-Fachverbands. «Wir sind froh, dass diese Analyse durchgeführt wurde, damit wir entsprechende Datengrundlagen haben, auf denen wir aufbauen können.»

Dringenden Handlungsbedarf sieht dagegen das zuständige Bundesamt. Es hat bereits Korrekturmassnahmen eingeleitet. Die Kantone sollen in den gerügten Betrieben sofort eingreifen. Dazu müsse das Personal für den Tierschutz sensibilisiert und besser ausgebildet werden. In drei Jahren will das Bundesamt diese Massnahmen überprüfen.

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