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EFK zur Integrationsförderung Gute Noten für Kantone

  • Die Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen in den Kantonen funktioniert laut Eidgenössischer Finanzkontrolle (EFK) gut.
  • Grundlage für das positive Urteil ist die Untersuchung von 30 exemplarischen Fällen in den Kantonen Aargau und Freiburg.
  • Allerdings müsse das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Aufsicht stärken, so die Finanzkontrolleure.

Die Finanzkontrolle stellt den Kantonen bei der Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ein gutes Zeugnis aus. Die Integrationspauschale des Bundes werde wirtschaftlich und zweckmässig verwendet.

Künftig 210 Millionen an die Kantone

Für die sprachliche und berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen erhalten die Kantone vom Bund eine Integrationspauschale. Heute beträgt diese 6000 Franken pro Person.

Der Bund und die Kantone haben sich im Frühjahr aber darauf geeinigt, die Pauschale auf 18'000 Franken zu erhöhen. Damit fliessen nächstes Jahr schätzungsweise 210 Millionen Franken an die Kantone.

30 Fälle in zwei Kantonen untersucht

Das System der Integrationspauschale funktioniert. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) jetzt veröffentlicht hat. Sie hat die verwendeten Gelder punkto Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Effizienz geprüft.

Untersucht hat sie dabei 30 Fälle im Aargau und in Freiburg. Ihrer Ansicht nach sind die beiden Kantone repräsentativ für die Situation in den Kantonen. Die ausgewählten Fälle stehen stellvertretend für die einzelnen Zielgruppe der Integrationspauschale.

Umfassend und ausgewogen

Die Instrumente der Kantone hätten in fast allen Fällen gewährleistet, dass die Massnahmen die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Personen angemessen berücksichtige. Das Angebot taxiert die Finanzkontrolle als umfassend und ausgewogen.

Aus ihrer Sicht hängt die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Programme vor allem von einer gemeinsamen Vision der Gemeinwesen und der Akteure der Zivilgesellschaft ab. Als beispielhaft nennt sie die Betreuung von Kleinkindern von Flüchtlingen durch andere Flüchtlinge oder die Lernunterstützung durch Pensionierte für junge Erwachsene, die im Anschluss eine Lehrstelle gefunden haben.

Trotz der positiven Ergebnisse sieht die Finanzkontrolle in verschiedenen Bereichen grosses Verbesserungspotenzial. So müsse der Zugang zu geeigneten beruflichen Integrationsmassnahmen im Rahmen der IV-Leistungen von Migranten verbessert werden.

Gleiches gilt für die Organisation von Intensivsprachkursen mit Kleinkinderbetreuung sowie Sprachunterricht für bereits erwerbstätige Personen.

Aufsicht stärken

Die Finanzkontrolle empfiehlt weiter, das Angebot von Integrationsmassnahmen für psychisch traumatisierte Migranten zu erweitern. Nach Ansicht der EFK muss das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Aufsicht stärken. Es müsse regelmässig prüfen, ob bei der Ausschreibung einzelner Integrationsleistungen alles mit rechten Dingen zugehe.

Weiter fordert sie vom SEM ein Monitoring, das einen kantonalen Vergleich darüber erlaubt, wann die Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt eintreten und wirtschaftlich unabhängig werden.

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