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Eidgenössische Finanzkontrolle Armee spart nicht genug bei den Immobilien

  • Die Armee wird die Kosten ihrer Immobilien nicht wie geplant um ein Drittel senken können, erklärt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK).
  • Laut Verteidigungsdepartement liegt dies etwa darin, weil für die Einsatzbereitschaft der Armee mehr Logistik-Infrastruktur benötigt wird, als ursprünglich angenommen wurde.
  • Die EFK empfiehlt dem Armeestab für das künftige Konzept eine «realistische, messbare und transparente Zielsetzung mit ganzheitlicher Betrachtung».
  • Der Bundesrat hat im Jahr 2013 im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) beschlossen, zahlreiche Bunker, Schiess-, Waffen- sowie drei Flugplätze zu schliessen, um die Kosten zu senken.

Bis zum Abschluss der WEA im Jahr 2022 sollte der Immobilienwert der bestehenden Infrastruktur von 24.2 Milliarden Franken auf 15.5 Milliarden Franken gesenkt werden. Die daraus frei werdenden Mittel sollen gemäss WEA-Botschaft für künftige Investitionen in Rüstung und Immobilien eingesetzt werden. Dieses Kosten-Senkungsziel sei aber bislang nicht erreicht worden, schreibt die EFK in ihrem Bericht. Der Wert liege derzeit bei 20.5 Milliarden Franken.

Es sei auch nicht realistisch, dass das Ziel noch erreicht werden könne. Standortschliessungen führten «nicht selten» zu Neuinvestitionen oder Sanierungen, die den Neuwert des Immobilienportfolios wieder erhöhten, gibt die EFK zu bedenken. Als Beispiel nennt sie den Standort Thun (BE), wo Ersatzinvestitionen in der Höhe von rund 84 Millionen Franken nötig seien, um auf den Waffenplatz in Lyss (BE) verzichten zu können. Eine Zielerreichung sei auch deswegen unrealistisch, weil unklar sei, wie sich das Immobilienportfolio entwickle.

VBS verweist auf geänderte Rahmenbedingungen

Das Verteidigungsdepartement begründet das verpasste Ziel damit, dass die Armee für ihre Aufgaben mehr Immobilien benötige, als ursprünglich angenommen, wie es in der Stellungnahme zum Bericht heisst. Zudem sei durch neue Sicherheitsbestimmungen etwa bei Munitionslagern mehr Platz nötig als geplant. Hinzu kämen Gesetzesänderungen, höhere Nutzeranforderungen und Standards, die den Sanierungsdruck auf Bauten und Infrastruktur erhöhten. Genannt werden etwa das neue Energiegesetz, CO2-Vorgaben und das Lärmgesetz, welche die Kosten in die Höhe treiben würden.

Die EFK empfiehlt dem Armeestab, für das künftige Stationierungskonzept eine «realistische, messbare und transparent ausgewiesene Zielsetzung mit ganzheitlicher Betrachtung» zu definieren. Der Armeestab schreibt dazu, dass die Kostenbetrachtung und die ganzheitliche Betrachtung der Armeebedürfnisse und ihrer Auswirkungen im Rahmen des im Oktober 2020 beschlossenen Arbeitspaketes Stationierung erfolgen werde.

EFK fordert bessere Kommunikation vom VBS

Zudem empfiehlt die EFK dem Generalsekretariat des VBS, in Zusammenarbeit mit dem Armeestab die Kommunikation über den Status des Stationierungskonzeptes und die Zielerreichung rasch zu verbessern und den Bundesrat und die Sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlaments besser zu informieren.

Das VBS ist jedoch der Ansicht, dass es bereits transparent über den Stand des Stationierungskonzeptes informiert habe. So werde in den jährlichen Armeebotschaften ein Überblick und Ausblick zur Immobilienplanung gegeben. Zudem werde das Stationierungskonzept im Sachplan Militär abgebildet. In den Jahren 2017 und 2020 seien zudem die Sicherheitspolitischen Kommissionen über die Umsetzung des Stationierungskonzeptes informiert worden.

SRF 4 News, 25.2.2021, 5:00 Uhr ; 

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