Das Covid-Zertifikat verspricht Reisen, Feiern, Freiheit für Geimpfte, Getestete und Genesene. Vieles zum Zertifikat ist noch offen, auch die Frage: Woher kommen überhaupt die Daten, die beweisen sollen, dass jemand zum Beispiel eine Covid-Krankheit durchgemacht hat? Die Berner Kantonsärztin Linda Nartey zu den möglichen Lösungen.
SRF News: Linda Nartey, welche Möglichkeiten gibt es zu beweisen, dass jemand krank war?
Linda Nartey: Im Grundsatz wird jetzt noch diskutiert, welcher Nachweis genau der richtige ist. So, dass er einerseits verlässlich ist und dass er auch für alle Beteiligten – inklusiv derer, die ein Zertifikat beantragen – möglichst einfach ist.
Wir haben einerseits das Laborresultat des positiven Tests, das geht sowohl an die betroffene Person und als auch über das offizielle Meldewesen der übertragbaren Erkrankungen an die Gesundheitsbehörden. Andererseits gibt es auch die Isolations-Anordnung oder allenfalls die Isolations-Aufhebung, die von den Behörden gegeben wird.
Das heisst, die Kantone haben personifizierte Daten. Müsste es keine Selbstdeklaration sein?
Grundsätzlich erhält man alle diese Dokumente zugeschickt. Das heisst, man hat diese eigentlich als betroffene Person. Die Informationen sind bei den Gesundheitsbehörden unterschiedlich lange amtlich vorhanden. Nach einem bestimmten Zeitpunkt müssen sie dann anonymisiert werden. Für eine kurze Zeit könnten wir die Informationen aus diesen Systemen herausgeben, aber langfristig nicht.
Welche Lösung würden Sie begrüssen?
Ich glaube, wir alle wünschen uns ein einfaches System, in dem wir verlässliche Informationen haben. Es ist sicher schwierig für bestimmte Personen, die Informationen immer verlässlich zusammen zu haben. Also wenn man sie aus dem System übernehmen könnte, wäre das sicher die einfachste Option, aber da sind noch die Datenschutzfragen zu klären. Das sind, glaube ich, die laufenden Diskussionen und Abklärungen, die jetzt notwendig sind.
Stichwort Datenschutz: Darf der Kanton diese Daten einfach herausgeben, oder muss da jede Person noch ihre Zustimmung dazu geben?
Im Normalfall ist es natürlich so, dass wir zustimmen müssen, wenn unsere Daten weiterverwendet werden sollen. Das ist allerdings eine juristische Frage, die ich nicht beantworten kann. Ich gehe allerdings davon aus – da wir nicht schon im Voraus diese Zustimmung erhalten haben – , dass wir diese in irgendeiner Form rückwirkend erhalten müssen. Ich könnte mir vielleicht eine pragmatische Lösung vorstellen. Dass wir mit dem Antrag für das Covid-Zertifikat diese Einwilligung geben, um vorhandene Informationen verwenden zu dürfen.
Sie sagen, wie wollen ein einfaches System. Könnte der Kanton dann einfach diese Daten für ein Zertifikat zur Verfügung stellen?
Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, sind, dass einfach nie einfach ist. Das müssten wir dann prüfen. Aber es ist schon so, dass viele Informationen digital verfügbar sind, und solange sie noch nicht anonymisiert sind, hoffe ich zumindest, dass wir Wege finden können, diese datenschutztechnisch richtig zu verwenden.
Es kann nicht sein, dass Kantonsärzte und -ärztinnen aktiv in ein System hineingehen müssen und bei einzelnen Personen Informationen abrufen müssen. Es müsste eine Automatisierung stattfinden, basierend auf den Datenbanken, die wir haben.
Das Gespräch führte Catherine Thommen.