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Entlassen mit 60 Mit dem Job auch die Rente verloren

  • Wer in den Jahren kurz vor der Pensionierung arbeitslos wird, verliert möglicherweise auch seine Pensionskassen-Rente.
  • Dies ist dann der Fall, wenn der Betroffene keine neue Stelle findet und bis zur Pensionierung weiterarbeiten kann.
  • Dann wird sein Guthaben aus der 2. Säule auf einem Freizügigkeitskonto parkiert; das Geld wird bei Erreichen des Pensionsalters auf einmal ausbezahlt.
  • Aktuell in diese Lage kommen möglicherweise mehrere Mitarbeiter der Schweizerischen Depeschenagentur SDA, die im Alter von über 60 Jahren ihre Stelle verlieren.

Das Beispiel der SDA wirft ein Licht auf ein drängendes Problem, das für viele Entlassene oft noch dramatischer ist als der Verlust der Arbeit. «Ältere Arbeitnehmer, die entlassen werden und keinen Job mehr finden bis zur Pensionierung, verlieren auch ihre Pensionskassenrente», sagt Matthias Kuert von der Gewerkschaft Travailsuisse.

Statt Rente wird das Kapital ausbezahlt

Wer entlassen wird, erhält sein Kapital von der Pensionskasse ausbezahlt und muss es auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto einzahlen. Weil man mit 60 kaum mehr eine neue Stelle findet, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass das Pensionskassengeld nie mehr in eine neue Kasse einbezahlt werden kann. Es bleibt auf dem Freizügigkeitskonto liegen und wird im Alter nicht in eine Rente umgewandelt – es wird beim Erreichen des Pensionsalters einmalig ausbezahlt.

Das dürfe nicht sein, sagt Gewerkschafter Kuert. Er schlägt vor, dass Personen, die ihre Stelle ab dem Alter von 58 Jahren verlieren, das Recht erhalten, bei ihrer bisherigen Pensionskasse zu bleiben. So würden die Betroffenen mit 65 immerhin eine Pensionskassenrente erhalten. Wenn auch meist eine tiefere, als wenn sie bis zur ordentlichen Pensionierung weitergearbeitet und Beiträge einbezahlt hätten.

Verantwortungsbewusste Arbeitgeber gesucht

Zwar erlaubt es das Gesetz den Arbeitgebern schon heute, Entlassene in der Pensionskasse zu behalten. Doch das kommt in der Praxis kaum vor. Werner C. Hug, ein Urgestein der Pensionskassen-Welt, kritisiert die Arbeitgeber deswegen: Ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber «hat in seinen Pensionskassen-Reglementen AHV-Überbrückungsrenten sowie eine Weiterführung der Pensionskasse vorgesehen», sagt er.

Das sah es übrigens auch die Altersreform 2020 vor, die vom Volk im letzten Jahr bekanntlich abgelehnt wurde. Im Fall der SDA wird zurzeit noch über einen Sozialplan verhandelt. Die Mitarbeiter hoffen, dass die eine oder andere Entlassung noch durch eine Frühpensionierung abgefedert werden kann.

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