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Entscheid des Bundesgerichts Grimsel-Staumauer darf vorläufig nicht erhöht werden

  • Ein Rückschlag für die Kraftwerke Oberhasli (KWO) und ein Rüffel für den Kanton Bern: Die Grimsel-Staumauer darf vorläufig nicht erhöht werden.
  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen gutgeheissen.
  • Nun muss der Kanton Bern das Projekt neu beurteilen.

Für die beiden Naturschutz-Organisationen Aqua Viva und die Schweizerische Greina-Stiftung ist heute ein guter Tag: In ihrem Kampf gegen die Erhöhung der Staumauer des Grimsel-Stausees feiern sie einen Zwischenerfolg. Das Bundesgericht heisst ihre Beschwerde gegen das Projekt gut.

In seinem Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Erweiterung des Stausee-Projektes einer Grundlage im kantonalen Richtplan bedürfe. Auf der Ebene des Richtplans müsse entschieden werden, welche Interessen höher zu gewichten seien – jene des Naturschutzes oder die wirtschaftlichen.

Baustelle an der Staumauer Spitallamm
Legende: Seit 2019 und bis 2025 bauen die KWO neben die bestehende Grimsel-Staumauer «Spitallamm» eine neue, gleich hohe Staumauer. Spitallamm bleibt erhalten und wird später geflutet. Die Erhöhung der neuen Staumauer gibt seit Jahren zu reden. Keystone

Moorlandschaft würde überschwemmt

Bisher habe es der Kanton Bern unterlassen, diese vollständige Abwägung vorzunehmen. So sei etwa nicht berücksichtigt worden, dass es sich beim Gletschervorfeld des Unteraargletschers wahrscheinlich um eine Aue von nationaler Bedeutung handle, hält das Bundesgericht fest. Dieses Gletschervorfeld würde überschwemmt, wenn der Stausee erweitert wird.

Am Grimselsee wollen die KWO die Staumauern um 23 Meter erhöhen. Dadurch würde das Speichervolumen des Stausees um 75 Millionen Kubikmeter auf neu 170 Millionen Kubikmeter vergrössert. Eine Speicherung von zusätzlichen 240 GWh Energie wäre möglich. Damit könnte man 60'000 bis 100'000 Haushalte mit Strom versorgen.

Ausserdem verlangt das Bundesgericht, dass der Kanton Bern das Grimsel-Projekt nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit einem zweiten Wasserkraftprojekt in der Nähe: Denn beim Triftgletscher planen die Kraftwerke Oberhasli KWO einen neuen Stausee. Weil es sich beim Grimsel teilweise um eine geschützte Moorlandschaft handle, sei ein Richtplan, also eine Gesamtschau zwingend notwendig, so die Richter in Lausanne.

In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt die Kraftwerke Oberhasli AG, sie nehme das Urteil aus Lausanne zur Kenntnis, bedaure es jedoch. Denn durch das Urteil des Bundesgerichts werden gerade beide Projekte verzögert.

Marschhalt im Grimsel-Projekt

Allzu sehr freuen dürfen sich aber auch die Naturschutzorganisationen Aqua Viva und Greina-Stiftung nicht: Denn das Urteil des Bundesgerichts bedeutet nicht das definitive Ende des Grimsel-Projektes. Es ist lediglich ein Marschhalt. Das Gericht hält fest, dass das Grimsel-Stausee-Projekt von nationalem Interesse sei, weil es durch die zusätzliche Stromgewinnung einen wichtigen Teil zur Energiewende betragen könnte.

Info3 am Mittag, 26.11.2020, 12.00 Uhr

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