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Etappensieg für Konsumenten Gericht entscheidet: Gutschein ist zehn Jahre gültig

Gutscheine sind laut Gesetz fünf oder zehn Jahre gültig. Anbieter dürfen diese Fristen nicht verkürzen.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Wie lange ist ein Gutschein gültig? Im Gesetz steht: je nach Art der Dienstleistung fünf oder zehn Jahre. Gutscheine für kleinere Waren wie Bücher, Lebensmittel, Kleider- oder Restaurantgutscheine verjähren nach fünf Jahren. Gutscheine für grössere Dienstleistungen wie etwa ein Wochenende in einem Hotel oder eine Reise verjähren nach zehn Jahren.
  • Die Praxis sieht anders aus: In den meisten Fällen ist auf Gutscheinen aufgedruckt, sie seien nur ein oder zwei Jahre gültig.
  • Unter Juristinnen und Juristen ist umstritten, ob eine vom Gesetz abweichende Gültigkeitsdauer von Gutscheinen zulässig ist.
  • Ein Gericht im Kanton Solothurn hat nun entschieden: Die gesetzlichen Fristen sind zwingend. Anbieter dürfen nicht davon abweichen.
  • Geklagt hatte ein Mann aus Glarus. Wegen gesundheitlicher Probleme musste er eine geplante Ballonreise verschieben. Weil der Gutschein laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nur zwei Jahre gültig war, verlangte dieser eine zusätzliche Gebühr für eine Verlängerung.
  • Vor Gericht bekam der Mann Recht: Ein Gutschein für eine Ballonfahrt sei zehn Jahre gültig. Diese Frist dürfe nicht zuungunsten des Kunden verkürzt werden.
  • Diese gesetzlichen Fristen gelten bei Warengutscheinen. Also dort, wo Konsumentinnen eine Ware oder Dienstleistung im Voraus bezahlen. Anders ist die Rechtslage bei so genannten «Rabattgutscheinen». Weil dort Kunden keine Leistung im Voraus bezahlen, darf der Anbieter eigene Regeln aufstellen und die Rabattgutscheine befristen oder ihre Einlösung von einem Mindesteinkauf abhängig machen.

Espresso, 07.10.2020, 08:13 Uhr

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