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Prozess Marie: Gutachter sind sich nicht einig
Aus Schweiz aktuell vom 09.03.2016.
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Schweiz Fall Marie: Gutachter will lebenslange Verwahrung

Im Fall Marie hat der Neuenburger Psychiater Philippe Vuille für die lebenslange Verwahrung des Angeklagten plädiert. Der Grund: Psychopathen wie der Angeklagte änderten sich nie und könnten auch nicht therapiert werden.

Das Gerichtsgebäude in Renens, davor zwei Polizisten in blauer Uniform
Legende: Die Experten am Strafgericht in Renens sind sich nicht einig, ob der Angeklagte lebenslang verwahrt werden soll. Keystone

Der Neuenburger Gutachter und Psychiater Vuille bekräftigte vor dem Strafgericht in Renens (VD) sein hartes Urteil gegenüber dem mutmasslichen Mörder von Marie. Der bereits vorbestrafte Wiederholungstäter sei ein Psychopath mit sadomasochistischen, dominanten und exhibitionistischen Zügen.

Marie bemerkte den «bösen Blick»

Ausserdem habe er beim 39-jährigen Angeklagten multiple Störungen der sexuellen Vorlieben erkannt. Viele Menschen integrierten solche Vorlieben in sexuellen Spielen. Beim Angeklagten sei das anders.

Die im Jahr 2013 in Payerne (VD) entführte und später mit ihrem Gürtel erdrosselte Marie habe von den «bösen Augen, dem bösen Blick» des Angeklagten gesprochen. Ab einem bestimmten Moment habe sie begriffen, «dass es sich nicht um ein Spiel handelte».

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Deshalb wollen Maries Eltern am Prozess teilnehmen
Aus 10 vor 10 vom 04.03.2016.
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Psychiater getäuscht

Laut Vuille hat der mutmassliche Mörder der 19-jährigen Frau ein Bedürfnis zu dominieren. Zudem empfinde er Freude daran, andere Menschen zu quälen und zu zerstören. Der Mann spiele mit Gefühlen, lüge schnell und könne selbst Psychiater täuschen.

Gutachter Vuille sagte vor Gericht weiter, er habe in seiner Praxis genügend Erfahrung mit solchen Menschen gesammelt. Er habe mindestens drei oder vier Menschen mit den gleichen psychopathischen Störungen gesehen, die gemordet hätten.

Lebenslange Verwahrung aus Respekt vor Abstimmungsresultat

Aus seiner Praxis könne er sagen, dass sich «solche Menschen nicht änderten und nicht therapiert werden könnten». Der Angeklagte werde bis zu seinem Tod an seiner Störung leiden, für ihn gebe es keine Therapie. Er sei «unheilbar».

Eine lebenslange Verwahrung des Angeklagten sei aufgrund dieser Diagnose angezeigt. Persönlich habe er zwar gegen die Verwahrungsinitiative gestimmt und finde diese lebenslange Verwahrung einen Blödsinn. Trotz allem sei die Schweiz aber ein Rechtsstaat und es gelte, Abstimmungsresultate zu respektieren.

Kontroverse unter Experten

Noch nicht befragt hat das Gericht den zweiten Gutachter, den Solothurner Lutz-Peter Hiersemenzel. Er kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass der Angeklagte zwar an schweren Persönlichkeitsstörungen leidet und ein hohes Rückfallrisiko besteht. Im Unterschied zu Vuille ist Hiersemenzel aber der Ansicht, dass aus Sicht der Wissenschaft eine Prognose bis ans Lebensende nicht möglich ist. Er ist deshalb gegen eine lebenslange Verwahrung.

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