Der Fall sorgte vor knapp zwei Jahren für ein grosses Medienecho: Der Vorstand des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) musste sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Der Vorwurf lautete Propaganda für die Terrororganisation Al-Kaida.
Die Bundesanwaltschaft warf dem Vorstand des Islamischen Zentralrats Terrorpropaganda vor, weil Naim Cherni, ein Führungsmitglied des Zentralrats, 2015 in Syrien Videos mit einem radikalen Islamistenführer gemacht hatte und der Zentralrat diese auf YouTube verbreitete.
Andere Führungsmitglieder blieben verschont
Beim Prozess von 2018 verurteilte das Bundesstrafgericht Cherni zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Monaten, da er die Ideologie der verbotenen Terrororganisation al-Kaida verbreitet habe.
Die beiden Mittäter – Nicolas Blancho und Qasim Illi, ebenfalls Führungsmitglieder des Zentralrats – sprach das Bundesstrafgericht dagegen frei, weil die Tatvorwürfe gegen sie in der Anklageschrift nicht hinreichend umschrieben seien. Gegen diese Freisprüche erhob die Bundesanwaltschaft danach Beschwerde.
Fall beginnt wieder von vorne
Nun bestätigt das Bundesgericht den Schuldspruch gegen Naim Cherni und hebt die Freisprüche von Blancho und Illi auf. Die Richter in Lausanne kommen zum Schluss, dass die Anklageschrift deutlich genug sei – auch im Fall der mitangeklagten Nicolas Blancho und Qasim Illi.
Das bedeutet: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss den Fall der beiden ehemals Freigesprochenen neu beurteilen.