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Lücken in der Geldwäscherei-Bekämpfung
Aus Rendez-vous vom 13.03.2017. Bild: Symbolbild Keystone
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Kampf gegen Geldwäscherei Fedpol will stärker mit dem Ausland kooperieren

Das Fedpol will bei Terror- oder Geldwäscherei-Verdacht mit ausländischen Behörden zusammenarbeiten. Das gefällt nicht allen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizer Finanzplatz kann für Kriminelle aus dem Ausland attraktiv sein, beispielsweise bei der Geldwäscherei oder der Terrorfinanzierung.
  • Das Gesetz gegen Geldwäscherei greift laut dem Fedpol nicht in allen Fällen. Die Behörde arbeitet auf eine Gesetzesänderung hin.
  • FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann stellt sich gegen eine mögliche Gesetzesänderung. Er befürchtet, dass ausländische Behörden ihre Bürger in der Schweiz ausspionieren könnten.
  • Ausländische Behörden können in der Schweiz ein Rechtshilfe-Gesuch zu stellen. Ein solches ist aber umständlicher als eine Anfrage.

Ein Fall: 2015 geht der Polizei im Ausland ein Terror-Verdächtiger ins Netz. Es gibt Hinweise auf Finanzverbindungen in die Schweiz. Die ausländischen Behörden klopfen beim Bundesamt für Polizei Fedpol an und fordern Informationen für weitere Ermittlungen.

Die Antwort: Das Fedpol leitet keine Informationen weiter. Die Meldestelle für Geldwäscherei darf keine Nachforschungen bei Schweizer Banken anstellen. Das Gesetz schreibt vor, dass sie in solchen Fällen erst aktiv werden darf, wenn eine Bank in der Schweiz den gleichen Verdacht meldet.

Konkret: Über 15‘000 ausländische Meldungen zu Geldwäscherei oder Terror-Finanzierung ging das Fedpol 2015 nicht nach. «60 Prozent der Meldungen können wir aufgrund dieser Gesetzeslücke nicht weiterverfolgen. Die Schweiz wird so zur Sackgasse für das Ausland», sagt Sprecherin Lulzana Musliu:

Auch die «Groupe d'Action financiere» (Gafi), eine internationale Arbeitsgruppe gegen Geldwäscherei und Terrorfinanzierung, kritisiert die Schweiz. Geldwäscherei-Experte Daniel Thelesklaf von Gafi sagt: «Gerade im Hinblick auf die Terrorismusfinanzierung gehen die Alarmzeichen zunehmend auf Rot. Als internationaler Finanzplatz muss man hier auch Hand bieten können.»

In Liechtenstein, wo er die Gafi-Meldestelle leitet, hat man die Praxis nach ähnlicher Kritik im letzten Jahr geändert. Der Schweiz empfiehlt er, nachzuziehen.

Gerade im Hinblick auf die Terrorismusfinanzierung gehen die Alarmzeichen zunehmend auf Rot
Autor: Daniel Thelesklaf Geldwäscherei-Experte

Nicht alle sind aber mit der Idee einer Gesetzesänderung einverstanden. Wiederstand dagegen regt sich im Parlament – da wo die Sache schlussendlich entschieden wird. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann befürchtet, dass ausländische Behörden die neue Transparenz dazu nutzen könnten, ihre Staatsangehörigen in der Schweiz auszuspionieren.

Portmann: «Wenn begründeter Verdacht besteht, dass Gelder aus Terroraktionen oder Geldwäscherei stammen, steht es offen, in unserem Land ein Rechtshilfegesuch zu stellen. Für mich kommt nur in Frage, dass Informationen unser Land verlassen, wenn dabei die rechtsstaatlichen Prozesse eingehalten werden.»

Banken sind dagegen

Eine Anfrage bei der Meldestelle ist aber noch keine Rechtshilfe. Sie könne diese auch nicht ersetzen, heisst es beim Fedpol, denn die Hürde für Rechtshilfe sei deutlicher höher als bei einer Anfrage.

Geldwäscherei-Experte Thelesklaf sagt zudem: «Die zusätzlichen Befugnisse sind auch gerechtfertigt, weil diese Informationen nur sehr beschränkt genutzt – also beispielsweise nie als Beweise verwendet werden können.» Es sei deshalb wichtig, rasch und umfassend handeln zu können.

Ob das Fedpol tatsächlich bald Informationen an ausländische Behörden liefern wird, ist fraglich. Neben den bürgerlichen Politikern stellen sich – das zeigen Gespräche mit Bankiers-Kreisen – auch die Banken gegen eine mögliche Gesetzesänderung.

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