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Ständerat stimmt Änderung des Finanzausgleichs zu
Aus Rendez-vous vom 04.12.2018.
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Finanz- und Lastenausgleich «Toleranz küsst Kompromiss»

Geben und nehmen: Der Ständerat verteilt beim Finanzausgleich unter den Kantonen 280 Millionen Franken des Bundes neu.

Mit der Reform des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) gleist der Bundesrat die bisherigen Geldströme zwischen Geber- und Nehmer-Kantonen neu auf. Die Geberkantone und der Bund sollen dabei wesentlich entlastet werden, wobei die beim Bund eingesparten 280 Millionen den Kantonen zugutekommen sollen.

Die Hälfte davon soll in den soziodemografischen Topf. Die anderen 140 Millionen Franken gehen während fünf Jahren als Übergangshilfe an die ressourcenschwachen Kantone, und zwar nach Anzahl Einwohnern.

Der Ständerat, der sich als Erstrat über die Vorlage beugte, ist mit den zentralen Elementen des Entwurfs grundsätzlich einverstanden:

Es sind dies die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent der ressourcenschwächsten Kantone und die Festlegung des Beitrags der Geberkantone auf das verfassungsmässige Minimum. Zugleich sollen die freiwerdenden Mittel des Bundes im Ausgleichssystem belassen werden.

Die Vorlage wurde mit 37 gegen drei Stimmen bei vier Enthaltungen genehmigt und geht nun an den Nationalrat.

Bund finanziert Kompromiss

Finanzminister Ueli Maurer hob die staatspolitische Bedeutung des NFA hervor. Dafür werde die Schweiz im Ausland bewundert, ebenso wie für die Schuldenbremse. Der jetzt vorliegende Entwurf entspreche einem Kompromiss unter den Kantonen. Dagegen waren nur die Kantone Wallis und Jura, während sich Bern und Freiburg der Stimme enthielten.

Finanzminister Ueli Mauer: «22 Kantone haben diesem Kompromiss zugestimmt.»
Legende: Finanzminister Ueli Mauer: «22 Kantone haben diesem Kompromiss zugestimmt.» SRF

«Das hat mit 50:50 nichts zu tun»

Mit der zu geringen Berücksichtigung der soziodemografischen Lasten bleibe eine grobe und stossende Ungerechtigkeit bestehen, stellte Anita Fetz (SP/BS) im Nationalrat fest. So fielen gemäss NFA-Wirksamkeitsbericht 82 Prozent der Sonderlasten auf die soziodemografischen und nur gerade 18 Prozent auf die geografisch-topografischen Sonderlasten.

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Anita Fetz zu NFA: Kernstädte immer noch ungleich behandelt
Aus News-Clip vom 04.12.2018.
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Doch während die Lastenausgleichszahlungen die effektiven Kosten der topografischen Sonderlasten immerhin zu 32 Prozent vergüteten, seien es bei den soziodemografischen Sonderlasten nur zehn Prozent, bei den Kernstädten gar nur vier Prozent. «Aber wir wollen nicht meckern und brav den Kompromiss unterstützen nach dem Motto: Toleranz küsst Kompromiss», sagte Fetz.

Ständerat bleibt auf Regierungskurs

Was die Verwendung der für den Bund freiwerdenden Mittel betrifft, gab es im Nationalrat mehrere Minderheitsanträge, die aber allesamt abgelehnt wurden.

So soll auf eine zeitliche Befristung der Erhöhung der Beiträge für den soziodemografischen Lastenausgleich verzichtet werden. Auch sollen die Mittel für die ressourcenschwachen Kantone weiterhin degressiv bereitgestellt werden.

Gescheitert ist auch ein Antrag, die Mittel zur Abfederung der Auswirkungen der Systemanpassung auf die ressourcenschwachen Kantone nicht entsprechend ihrer Einwohnerzahl zu verteilen, sondern proportional zum Verlust, der wegen der Einführung des neuen Referenzwerts entsteht.

So funktioniert der Finanzausgleich

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Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er endet spätestens 2035 und wird seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert. (Quelle: Mitteilung des Bundesrats)

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Finanzausgleich: Weniger Geld für «arme» Kantone. Ist das fair?
aus Politikum vom 04.12.2018. Bild: SRF
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