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Fitnessstudios und Corona Lockdown-Erstattung gibt es erst aufs neue Fitness-Abo

Die meisten Fitnessstudios haben laufende Abos um die Dauer des Corona-Lockdowns verlängert. Es gibt aber Ausnahmen.

Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hat ein Fitness-Abo bei Clever-Fit. Während des Lockdowns waren die Studios der Fitness-Kette geschlossen. Diese Zeit wird den Clever-Fitness-Kunden jedoch nicht aufs laufende Abonnement gutgeschrieben, sondern erst, wenn sie ein neues lösen.

Wer nicht verlängert, geht leer aus

Dies stört den Kunden: «Der Ausfall war im laufenden Abo. Ergo müsste auch das laufende Abo verlängert werden.» Clever-Fit räumt auf Anfrage von «Espresso» ein, es sei ihnen bewusst, dass sie eine andere Lösung anbieten würden als andere Studios. Als junges Unternehmen mit einem starken Wachstum sei die Situation für Clever-Fit wirtschaftlich eine grosse Herausforderung: «Mit unserer Lösung können wir den finanziellen Schaden auf einen längeren Zeitraum verteilen und dieser wird für uns dadurch verkraftbar.» Diese Regelung straft diejenigen Kundinnen und Kunden von Clever-Fit, welche ihr Fitness-Abo nicht verlängern wollen. Sie gehen leer aus.

Die Regelung widerspricht allerdings dem Obligationenrecht. Dieses besagt, dass der Ausfall erstattet werden muss, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. So haben es in den vergangenen Monaten verschiedentlich Rechtsexpertinnen und -experten erläutert. Anders ist es nur, wenn in den AGB ausdrücklich steht, dass der volle Betrag auch geschuldet ist, wenn die Leistung nicht vollständig erbracht werden kann. Das ist in den AGB von Clever-Fit jedoch nicht der Fall.

Die meisten Studios verlängern bedingungslos

Clever-Fit steht mit seiner Regelung praktisch allein da. In einer Umfrage von «Espresso» gaben bis auf eine Ausnahme alle anderen Fitness-Studios an, dass sie das laufende Abo bedingungslos um die Zeit des Lockdowns verlängern würden. Eine Ausnahme bildet David-Gym. Dort werden nur vier Wochen des achtwöchigen Lockdowns angerechnet und teilweise auch erst ans neue Fitness-Abo. Auch diese Regelung widerspricht dem Obligationenrecht.

Mehrere Fitness-Ketten haben ihre Kundschaft gefragt, ob sie bereit wären, freiwillig auf die Abo-Verlängerung zu verzichten. Offenbar haben sich viele Kundinnen und Kunden solidarisch gezeigt und sind der Bitte gefolgt.

Risikogruppen können länger pausieren

Viele Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, wollen auch nach dem Lockdown nicht in einem Fitnessstudio trainieren. Alle angefragten Studios gaben an, dass diese Kunden weiter pausieren können und das Abonnement um die entsprechende Zeit verlängert werde. Die meisten Fitness-Ketten verlangen dafür ein Arztzeugnis.

Bei manchen ist es möglich, dass auch Kundinnen, die mit jemandem aus einer Risikogruppe zusammenleben, weiter pausieren können. Eine ausserordentliche Kündigung des Abos, weil man zu einer Risikogruppe gehört, ist bei den meisten Studios nicht vorgesehen. Da einige aber Kulanz versprechen, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen.

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Espresso 13.10.2020, 08:13 Uhr

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