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Flankierende Massnahmen Berset bekräftigt rote Linien im EU-Dossier

  • Bundespräsident Alain Berset relativiert die von Aussenminister Cassis signalisierte Gesprächsbereitschaft bezüglich der flankierenden Massnahmen.
  • Die vor Jahren definierten roten Linien im EU-Dossier seien unverändert gültig.
  • Insbesondere auch an der 8-Tage-Frist für eine Anmeldung von EU-Handwerkern werde festgehalten, so Berset. Stand heute.

Im Ringen um eine Einigung auf einen Rahmenvertrag mit der EU brauche es die beidseitige Bereitschaft, über den eigenen Schatten zu springen. Mit dieser Aussage hatte Aussenminister Cassis vor zwei Wochen für einigen Aufruhr gesorgt. Insbesondere wegen der Formulierung, bei den flankierenden Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping «andere Wege» suchen zu wollen.

Wir haben diese roten Linien zu Beginn des Jahres bestätigt und sie gelten.
Autor: Alain Berset Bundespräsident

Damit hatte der Aussenminister just jenes Instrument zum Schutz vor Lohndumping durch Arbeitnehmer aus der EU zur Debatte gestellt, das vom Bundesrat bereits seit Jahren als rote Linie definiert ist.

An Acht-Tage-Regel wird nicht gerüttelt – zunächst

Diese Linie gelte weiterhin, bekräftigt nun Bundespräsident Berset in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF: «Wir haben diese rote Linie zu Beginn des Jahres bestätigt und dazu gehört auch die Acht-Tage-Regel.»

Die Regel ist Teil der flankierenden Massnahmen und besagt, dass sich Handwerker aus der EU vor Ausführung eines Auftrages in der Schweiz mit entsprechendem Vorlauf anzumelden haben. An den acht Tagen werde derzeit nicht gerüttelt. «Natürlich kann sich immer alles ändern, aber dafür haben wir klare Regeln, im Moment gilt, was wir definiert haben.»

Es geht um Lohnschutz und unseren Arbeitsmarkt.

Die Frage, inwiefern der Bundesrat auch auf sozialpartnerschaftliche Gespräche zur Erörterung von Alternativen setzt, mag Berset derzeit nicht beantworten. Wie die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem Rahmenabkommen aussehen, sei noch nicht entschieden. Ein zentrales Element sei dabei aber zweifellos der Schutz von Löhnen und Arbeitsmarkt.

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