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Freizeit-Konsum Versuche mit Cannabis sollen rechtliche Grundlage erhalten

Der Bundesrat will das Betäubungsmittelgesetz ändern, damit Gemeinden Forschungsprojekte durchführen können.

  • Gemeinden und Städte könnten schon bald wissenschaftliche Studien über den Cannabis-Konsum zu Genusszwecken durchführen.
  • Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen.
  • Er betont, die Studien müssten streng reglementiert und befristet sein.

Trotz Verbot konsumieren in der Schweiz rund 200'000 Menschen regelmässig Cannabis mit mehr als 1 Prozent THC-Gehalt zu Genusszwecken. Diese Situation werfe mehrere Probleme auf, schreibt der Bundesrat. Es floriere ein bedeutender Schwarzmarkt, die Produktequalität unterliege keiner Kontrolle, und es sei schwierig, die Konsumenten mit Präventionsmassnahmen zu erreichen.

Ohne das allgemeine Cannabis-Verbot in Frage zu stellen, sollen gemäss Bundesrat deshalb alternative Regulierungsmodelle getestet werden können. Das geltende Betäubungsmittelgesetz verbietet jedoch den Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken – auch im Rahmen wissenschaftlicher Studien. Der Bundesrat schlägt deshalb eine Gesetzesrevision vor, damit Gemeinden Pilotversuche durchführen können.

«Alternative Regulierungsmodelle»

Die Regierung nahm gegenüber der Vernehmlassungsvorlage nur wenige Änderungen vor. So soll das für die Studien abgegebene Cannabis von der Tabaksteuer befreit werden. Damit wird unter anderem dem Wunsch des Städteverbands entsprochen, der sich andernfalls an den Kosten für das Cannabis gestört hätte.

Der Bundesrat macht in der Botschaft deutlich, dass es sich bei ihrem Vorschlag keinesfalls um den ersten Schritt Richtung Legalisierung von Cannabis handle. Ohne das allgemeine Verbot infrage zu stellen, müssten aber «alternative Regulierungsmodelle» getestet werden können. Es stehe die Frage im Zentrum, welche Regelung die öffentliche Gesundheit am wenigsten belaste.

Die Regeln der Studie

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  • Um den Jugendschutz zu gewährleisten, sind Minderjährige vom Pilotversuch ausgeschlossen.
  • Volljährige Personen, die an einer Studie teilnehmen möchten, müssen nachweislich bereits Cannabis konsumieren.
  • Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in einer Gemeinde haben, in der eine Studie durchgeführt wird.
  • Ausgeschlossen sind Menschen, die an einer ärztlich diagnostizierten Krankheit leiden oder verschreibungspflichtige Psychopharmaka einnehmen.
  • Die Teilnehmenden können nur eine beschränkte Menge Cannabis pro Monat erwerben.
  • Es ist ihnen untersagt, diesen Cannabis an Dritte weiterzugeben, und sie dürfen ihn nicht an öffentlich zugänglichen Orten konsumieren.
  • Die Dauer der Studien darf höchstens fünf Jahre betragen.
  • Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 5000 Personen limitiert.

Auslöser der möglichen Gesetzesänderung ist die verweigerte Bewilligung für eine Studie. Mehrere Städte und Kantone wollten die Auswirkungen des legalen Verkaufs von Cannabis auf den Konsum und die Konsumenten wissenschaftlich untersuchen lassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lehnte die Gesuche ab mit der Begründung, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe.

Studien über zehn Jahre

Wissenschaftlich geklärt werden sollen beispielsweise die Vor- und Nachteile eines regulierten Verkaufs in Apotheken. Die Regeln für die Versuche sind streng. Jeder Pilotversuch bräuchte eine Bewilligung des Bundes.

Die Gültigkeit des im Betäubungsmittelgesetz aufgenommenen Artikels zu den Pilotversuchen ist auf zehn Jahre beschränkt. Danach will der Bundesrat die Ergebnisse der verschiedenen Studien zusammentragen. Mindestens bis dahin gilt das allgemeine Cannabis-Verbot weiterhin in der ganzen Schweiz.

Uneinigkeit in Bern

Das Parlament ist betreffend der Cannabis-Pilotversuche seit längerem gespalten. SVP und CVP lehnten die bundesrätlichen Pläne in der Vernehmlassung ab.

Der Nationalrat verfolgte in den vergangenen Jahren keine konsequente Linie. Mal sprach er sich knapp für einen entsprechenden Experimentierartikel aus, mal knapp dagegen.

Neben der Bewilligung von Pilotversuchen will der Bundesrat die medizinische Anwendung von Cannabis vereinfachen. Die diesbezügliche Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes sollte bis zum Sommer 2019 in die Vernehmlassung gehen.

Cannabis in der Schweiz

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  • Seit 1951 ist Cannabis in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft und darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt noch verkauft werden.
  • 1975 wurde auch der Konsum unter Strafe gestellt. Ein allfälliger Entscheid zur Änderung des Regulierungsmodells müsste auf jeden Fall vom Parlament getroffen werden.

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