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Schweiz Fremde Richter – befangene Richter?

Fremde Richter haben schon die alten Eidgenossen beschäftigt – nun liefern sie wieder Gesprächsstoff. Im Streitfall soll die Schweiz den Europäischen Gerichtshof als höchste Instanz akzeptieren. Ein Gericht, in dem kein Schweizer Richter sitzt. Ist das bedenklich? Eine Expertin findet: Nein.

Portrait von Helen Keller vor einer Bücherwand.
Legende: Helen Keller ist seit zwei Jahren Schweizer Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Keystone

Von fremden Richtern ist in letzter Zeit viel die Rede: Vor den Sommerferien hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er im Streit mit der EU um institutionelle Fragen den EU-Gerichtshof (EuGH) als höchste richterliche Instanz akzeptieren will.

Neben der SVP finden es auch einige Rechtsprofessoren schwer verdaulich, dass die Schweiz ein Gericht akzeptieren soll, in dem keine Schweizer Richter sitzen. Da interessiert, was Helen Keller zu all dem zu sagen hat. Die Rechtsprofessorin ist seit zwei Jahren Schweizer Richterin bei einem anderen internationalen Gericht; dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Schweiz ist keine Gegnerin de EU

Fremde Richter und die übermächtige EU – ob all diesen Vorwürfen gehe manchmal vergessen, was der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sei, gibt Helen Keller zu bedenken. «Mir fällt auf, dass in dieser Diskussion viel zu wenig betont wird, dass der EuGH eine unabhängige Instanz ist; ein unabhängiges Gericht.»

Wer glaube, der Gerichtshof sehe in der Schweiz gleichsam die Gegnerin, der irre, so die Richterin weiter. «Man hat manchmal den Eindruck, nur weil die Schweiz nicht mit einem Richter vertreten ist, würde diese Institution a priori parteiisch entscheiden. Das ist natürlich nicht der Fall.» Ein internationaler Gerichtshof ohne Schweizer Vertretung sei grundsätzlich kein Problem. «Das funktioniert bestens.» Helen Keller erwähnt den internationalen Gerichtshof in Den Haag.

Und trotzdem kritisiert auch sie die Position des Bundesrates. Denn sollte die Schweiz das Gericht zwar akzeptieren, aber nicht vertreten sein, würde dies dem Konzept des EuGH widersprechen. Denn bei diesem wie auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben alle Mitgliedsländer einen nationalen Richter vor Ort.

Das Strassburger Gericht

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehört zum Europarat und hat nichts mit der EU zu tun. Der EGMR wacht über die Einhaltung der Grundrechte der Bürger, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgeführt sind. Der EuGH in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der EU. Er wacht über deren Verträge.

Helen Keller ist seit 2011 Schweizer Richterin in Strassburg. «Die Position dieser nationalen Richter ist sehr zentral.» Darum sei sie bei jedem Verfahren dabei, in dem es potentiell zu einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention gegenüber der Schweiz führen könnte. «Die Idee dahinter ist, dass die nationale Richterin beispielsweise Fragen und Unklarheiten erläutern kann.»

Schweiz müsste sich mehr einbringen

Als Schweizer Richterin sei sie also nicht die Anwältin der Schweiz, sondern Vermittlerin von Schweizer Eigenheiten. Selbstverständlich würde der Gerichtshof für Menschenrechte auch ohne nationale Richter unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Doch ein Gericht ohne zum Beispiel eine Schweizer Richterin wäre ein Verlust: «Wahrscheinlich könnte der Gerichtshof dann viel weniger Rücksicht nehmen auf die Eigenheiten der verschiedenen Länder.»

Helen Keller ist überzeugt, dass sich ihre Erfahrung bestens auf die Diskussion mit der EU übertragen lasse. So empfiehlt sie dem Bundesrat: «Wenn der EuGH die Streitschlichtungskompetenz hat, dann sollte die Schweiz eine Möglichkeit finden, dass sie die Sichtweise in die Beratungen des EuGH einbringen kann.»

Unabhängigkeit wird grossgeschrieben

Die Schweiz müsste darauf drängen, dass eine unabhängige Schweizer Person in Luxemburg mitreden darf. Doch glaubt Helen Keller nicht, dass der EuGH dies akzeptieren würde: «Aus der Geschichte des Luxemburger Gerichtshofes sieht man ganz deutlich, dass er immer sehr darauf bedacht war, absolut unabhängig zu sein und sich keiner anderen Instanz in irgendeiner Form zu unterwerfen.»

Wichtig sei für den Europäischen Gerichtshof natürlich die Unabhängigkeit von anderen EU-Institutionen, aber auch von nicht EU-Ländern. Helen Keller kritisiert also den Vorschlag des Bundesrates, fremde Richter entscheiden zu lassen. Und daran, das der EuGH zu Konzessionen bereit sein könnte, glaubt sie nicht. Vor diesem Hintergrund müsste der Bundesrat wohl einen anderen Weg einschlagen.

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