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Eckwerte der Steuervorlage 17 Für die Kantone soll's 150 Millionen weniger geben

  • Im Februar lehnte das Schweizer Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform III (USR III) an der Urne ab. Mit der Steuervorlage 17 (SV17) wird diesem Nein Rechnung getragen mit einer angepassten Vorlage.
  • Laut dem Bundesrat sollen in der neuen SV17 die Kantone rund 150 Millionen Franken weniger von den direkten Bundessteuer-Einnahmen erhalten als dies bei der abgelehnten USR III vorgesehen war.
  • Die weiteren Eckwerte der vorbereitenden Steuerungsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Kantone will der Bundesrat übernehmen. Die SV17 soll bis im September bereit für die Vernehmlassung sein.

Der Bundesrat hat Grundsatzentscheide gefällt, wie es mit der Reform der Unternehmenssteuern weitergehen soll. Die Kantone sollen neu 20,5 Prozent aus den Einnahmen der direkten Bundessteuer erhalten. Das sind rund 800 Millionen Franken und damit rund 150 Millionen weniger pro Jahr als dies bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vorgesehen war. Das Geld soll die Kantone für geringere Steuereinnahmen entschädigen, wenn Unternehmen in Zukunft mit einem tieferen Satz besteuert werden.

Vorschläge des Steuerungsorgans übernommen

In der USR III war eine Erhöhung des Anteils der Bundessteuern von 17 auf 21,2 Prozent vorgesehen gewesen. Die Vorlage wurde aber in der Volksabstimmung im Februar abgelehnt. Das Nachfolgeprojekt der USR III, die Steuervorlage 17, wurde von einem Steuerungsorgan aus Vertretern des Bundes und der Kantone ausgearbeitet. Die Gruppe hat vergangene Woche die Eckwerte der Steuervorlage 17 präsentiert und wollte beim Anteil von 21,2 Prozent für die Kantone bleiben.

Der Bundesrat hat nun beschlossen, den Anteil auf 20,5 Prozent der Einnahmen der direkten Bundessteuer (rund 800 Millionen Franken) zu begrenzen. Die übrigen Vorschläge des Steuerungsorgans will der Bundesrat aber für die Vernehmlassungs-Vorlage übernehmen, wie es in einer Mitteilung der Regierung heisst. Die Botschaft zur Steuervorlage 17 will der Bundesrat im nächsten Frühjahr verabschieden.

Eckpunkte der Steuervorlage 17

  • Höhere Dividendenbesteuerung als Gegenfinanzierung
  • Soziale Abfederung in Form von höheren Kinderzulagen
  • Die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer wird gestrichen
  • Ausdrückliche Berücksichtigung von Städten und Gemeinden
  • Aus der in der Volksabstimmung abgelehnten USR III werden die Patentbox und die Forschungsabzüge übernommen.

Zweck der Reform der Besteuerung von Unternehmen bleibt die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Die Unternehmen sollen trotzdem in der Schweiz gehalten werden dank tieferen kantonalen Gewinnsteuern. Mit einem kleineren Anteil an der direkten Bundessteuer haben die Kantone aber etwas weniger Spielraum für Steuersenkungen.

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