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Gefängnis und Landesverweis Verkohlte Leiche im Thurgau: Haftstrafe von 16 Jahren für Täter

Vor drei Jahren soll ein 37-jähriger Serbe einen Landsmann umgebracht und die Leiche im Wald verbrannt haben.

In einem Waldstück bei Pulvershaus im Kanton Thurgau entdeckte eine Spaziergängerin im Juli 2017 eine verkohlte männliche Leiche. Für die Polizei war rasch klar: Das Opfer, ein 41-jähriger Serbe, wurde getötet. Der Mann war in seiner Heimat ein bekannter Kickboxer.

Nun stand der mutmassliche Täter, ein 37-jähriger Serbe, vor dem Kreisgericht St. Gallen. Er wurde wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Ausserdem sprach das Gericht eine bedingte Geldstrafe und eine Landesverweisung von 15 Jahren aus. Der Beschuldigte soll sich illegal in der Schweiz aufgehalten und gearbeitet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Opfer in eine Falle gelockt

Das Gericht warf dem Serben vor, er habe die Tat offensichtlich geplant, das Opfer zu sich bestellt und in eine Falle gelockt, um es zu erschlagen. Danach habe er die Leiche verbrannt. Überzeugende Indizien, wie DNA- und Blutspuren, liessen keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft.

Laut Anklage wollte der Serbe das Opfer wegen Schulden aus dem Weg räumen. Er habe sich Geld vom Landsmann geliehen und dieses an Spielautomaten und bei Onlinespielen verzockt. Das Opfer soll ein lukratives Geschäft mit illegalen Geldautomaten und Spielwetten betrieben haben.

Nur der Tod des Geldgebers löste sein Problem.
Autor: Staatsanwalt

Der Täter habe das Geld nicht zurückzahlen können. Er habe gewusst, dass der Geldgeber den Betrag notfalls mit Gewalt einfordern würde. «Nur der Tod des Geldgebers löste sein Problem», sagte der Staatsanwalt in der Verhandlung vom Dienstag. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Beschuldigter streitet Tat ab

Der Beschuldigte stritt die Tat ab und machte vor Gericht keine Aussagen. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch vom Vorwurf des Tötungsdelikts. Angesichts der Spuren habe zwar zuerst alles gegen den Beschuldigten gesprochen. Die Spuren seien aber nicht mit den Aussagen der Beteiligten in Einklang zu bringen.

Es gebe genügend andere Personen, die ein Motiv für die Tat gehabt hätten. Der Beschuldigte sei als Lockvogel missbraucht worden, das Tatmotiv konstruiert. Sowohl eine Tatwaffe als auch das Auto, mit dem die Leiche entsorgt worden war, fehlten, argumentierte der Verteidiger.

Verteidigung will Urteil weiterziehen

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Anklage. Einzig von zwei Diebstählen sprach es den Beschuldigten mangels Beweisen frei. Fünf Personen, die dem Opfer nahegestanden hatten, erhielten Genugtuungen von 5000 bis 25'000 Franken zugesprochen. Dem Verurteilten wurden Verfahrenskosten von über 550'000 Franken auferlegt. Die Verteidigung kündigte an, den Entscheid an die nächste Instanz weiterzuziehen.

Regionaljournal Ostschweiz, 11.11.2020, 17.30 Uhr ; 

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