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Strafanstalt Pöschwies, Zürich.
Legende: Strafanstalt Pöschwies, Zürich. Keystone

Gegen Straflosigkeit Heimat schützt vor Strafe nicht (mehr)

  • Bis jetzt: Ausländische Straftäter oder Personen mit ausländischer Nationalität, gegen die ein Strafverfahren läuft, konnten sich legal in ihr Land absetzen. Sie blieben dort vor der Strafe verschont.
  • Neu: Der Staat, der das Urteil gefällt hat, kann einen Antrag zur stellvertretenden Bestrafung im Heimatland stellen, auch wenn die Person legal dort eingereist ist. Der Bundesrat hat diese Regelung nun genehmigt.
  • Sie gilt auch, wenn die verurteilte Person aufgrund einer Aus- oder Wegweisungsverfügung die Schweiz sowieso verlassen muss.
  • Eine Überstellung in den Heimatstaat wird bei einer Aus- oder Wegweisungsverfügung selbst dann möglich, wenn die betroffene Person keine Stellungnahme dazu abgibt.

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