Vergangenen Herbst haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden einen Nationalen Aktionsplan mit 26 Massnahmen verabschiedet, um Radikalisierung und Extremismus früh zu erkennen und zu bekämpfen.
Zum Beispiel sollen Lehrpersonen, Jugendarbeiter und Polizisten geschult werden, damit sie erste Anzeichen wahrnehmen und handeln können. Auch Gewaltpräventionsstellen sollen aufgebaut und Lehrmaterial aus einem Kanton auch anderen Kantonen zur Verfügung gestellt werden.
Gesuche können eingereicht werden
Nun hat der Bundesrat fünf Millionen Franken genehmigt, um sich an den Kosten für die Projekte zu beteiligen. Das Geld steht ab Anfang 2019 zur Verfügung; Gesuche um Unterstützung können bereits im laufenden Jahr eingereicht werden. Generell werden keine Projekte unterstützt, die ein längerfristiges finanzielles Engagement des Bundes bedingen würden.
Der Bund kann aber auch von sich aus Massnahmen finanziell unterstützen. So kann er etwa den Aufbau eines Expertenpools für den Ausstieg aus extremistischen Gruppen und die Reintegration finanzieren. Die dafür nötigen Mittel sind aber nicht Teil des nun beschlossenen Impulsprogramms.