- Nach vielen Jahren mit Milliarden-Defiziten ist die Arbeitslosenversicherung 2019 erstmals schuldenfrei.
- Die Arbeitgeber möchten bald die Lohnbeiträge senken, weil sich sogar Überschüsse abzeichnen.
- Die Gewerkschaften fordern: Die Überschüsse sollen älteren Arbeitslosen zugutekommen.
Die Arbeitslosigkeit ist in der Schweiz so tief wie seit Jahren nicht mehr. 2,6 Prozent betrug sie im vergangenen Jahr.
Dementsprechend hat sich auch die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung verbessert. Laut Prognose des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco wird die ALV in diesem Jahr schuldenfrei sein.
Grossverdiener sollen weniger Beiträge bezahlen
Weil die Arbeitslosenversicherung nun wieder gesund ist und die Konjunktur-Prognosen positiv, soll in zwei Jahren auch das so genannte Solidaritätsprozent wegfallen. Löhne von über 148'200 Franken Einkommen wurden seit 2011 mit einem zusätzlichen Prozent belastet, um die Arbeitslosenversicherung zu sanieren. Dieses Prozent spült jedes Jahr rund zusätzliche 300 Millionen Franken in die ALV.
«Das ist eine sinnvolle Umverteilung von Reich zu Arm», meint der Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart. Der Gewerkschaftsbund will sich gegen die Abschaffung des Solidaritätsprozents wehren.
Von einer Beibehaltung des Solidaritätsprozents hält der Arbeitgeberverband gar nichts. Das sei mit dem jetzigen Gesetz auch gar nicht möglich, weil der Solidaritätsbeitrag automatisch wegfalle, sobald die ALV gesund ist.
Mehr Geld für ältere Arbeitnehmer?
In den nächsten Jahren zeichnen sich sogar Überschüsse bei der Arbeitslosenversicherung ab. Dieses Geld soll den älteren Arbeitnehmern ab 50 Jahren zugutekommen, fordert der Gewerkschaftsbund.
Arbeitgeber wollen Beiträge kürzen
Nur weil die Arbeitslosenversicherung bald Vermögen statt Schulden habe, solle man nicht die Leistungen ausbauen, findet Arbeitgeber-Direktor Roland Müller. Im Gegenteil: Eine Senkung der Lohnbeiträge an die ALV sei bald angezeigt.
Ein Streit zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften um die Überschüsse in der Arbeitslosenversicherung ist also vorprogrammiert. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob eine gesunde Versicherung mehr Leistungen auszahlen soll, oder ob generell weniger in das gesunde Sozialwerk einbezahlt werden kann.
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