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Gottesdienste, Kitas, App, ALV Die Entscheide des Bundesrats im Überblick

Gläubige dürfen wieder feiern. Und der Bund will der Arbeitslosenversicherung mit 14.2 Milliarden helfen.

Gottesdienste bereits ab 28. Mai: Alle Glaubensgemeinschaften dürfen ab dem 28. Mai wieder Gottesdienste feiern. Das gab Bundesrat Alain Berset bekannt: «Die Gottesdienste und religiöse Feiern wie Hochzeiten sind eine Woche früher als geplant wieder erlaubt.» Mit Schutzkonzepten müssen die Glaubensgemeinschaften sicherstellen, dass die Infektionsketten nachverfolgt werden können. Das BAG hat dazu ein Rahmenschutzkonzept erstellt.

Bund soll Kosten für Kurzarbeitsentschädigung übernehmen: Mittlerweile haben die Unternehmen für mehr als 1.9 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragt, das sind rund 37 Prozent aller Angestellten in der Schweiz. Das führte dazu, dass sich die Arbeitslosenversicherung innerhalb kürzester Zeit massiv verschulden musste, wie Bundesrat Guy Parmelin ausführte. Ohne rasche Zusatzfinanzierung würde die Arbeitslosenversicherung Ende 2020 schätzungsweise Schulden von über 16 Milliarden Franken aufweisen. Damit würde die gesetzlich festgehaltene Schuldenbremse ausgelöst. Das würde heissen, dass die Lohnprozente ab nächstem Jahr um mindestens 0.3 Prozent erhöht werden müssten.

Um das zu verhindern, schlägt der Bundesrat daher dem Parlament vor, die Kosten der Kurzarbeitsentschädigung mit einem zusätzlichen Kredit von 14.2 Milliarden zu übernehmen. Ab dem 1. Juni fällt zudem für Personen «in arbeitgeberähnlicher Stellung» sowie für im Geschäft mitarbeitende Ehefrauen, Ehemänner, registrierte Partnerinnen und Partner sowie Lernende die Möglichkeit für Kurzarbeit weg.

Gesetzesgrundlage für die Tracing-App: Der Bundesrat hat die gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App verabschiedet. Das Parlament wird sich in der kommenden Session im Juni damit befassen. Die Nutzung der App wird freiwillig sein und durch die Nicht-Teilnahme dürfen keine Nachteile entstehen. Klar ist für Berset: «Es wird keinerlei Strafbestimmungen geben für Menschen, welche die Tracing-App nicht benutzen wollen.»

Die SwissCovid-App soll das herkömmliche Contact Tracing der Kantone ergänzen. Damit sollen die Infektionsketten nachverfolgt und unterbrochen werden können. Die App könnte frühestens Ende Juni für die Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Gesicherter Zugang zu Impfstoff: «Die Bevölkerung soll möglichst rasch Zugang zu einem Impfstoff erhalten», sagt Bundesrat Alain Berset. Der Bund möchte also die Entwicklung eines Impfstoffes beschleunigen. Das EDI soll dazu Vertragsverhandlungen mit Herstellern aufnehmen. Der Bund rechnet mit Kosten von rund 300 Millionen Franken.

Subventionen für Kitas: Auch die Krippen und Kindertagesstätten erhalten jetzt Unterstützung: Der Bundesrat verpflichtet die Kantone, diesen Finanzhilfen für die Beiträge zu gewähren, die ihnen vom 17. März bis zum 17. Juni entgangen sind. Der Bund selber übernimmt ein Drittel der Kosten. Die Ausfallentschädigungen decken die Elternbeiträge für Kinder, die in der Zeit vom 17. März bis 17. Juni nicht betreut wurden. Die Kitas müssen den Eltern bereits bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückerstatten.

Arbeits- und Ruhezeiten des Spitalpersonals: Ab Anfang Juni gelten für das Spitalpersonal wieder die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten.

Noch unklar Grossveranstaltungen mit unter 1000 Personen empfehlungen Aufhebung der Hygiene- Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen(nicht vor 1.9.) Discothekenund Nachtclubs Ab 8. Juni wieder geöffnet oder erlaubt weitere Schulen,Ausbildungsstätten Zoos, botanische Gärten, Schwimmbäder Theater, Kinos Bergbahnen Treffen von mehr als 5 Personen Geisterspiele in denProfiligen Gastronomie für grössere Gruppen (def. Entscheid am 27. 5.) Campingplätze Ab 28. Mai wieder geöffnet oder erlaubt Gottesdienste und Feiern aller Religionen Museen, Bibliotheken obligatorische Schulen (Kantone entscheiden) kompletterDetailhandel Ab 11. Mai wieder geöffnet oder erlaubt Gastronomiefür 4er-Gruppen öffentlicherVerkehr Sporttrainings imBreiten- und Leistungssport Reisebüros schrittweiseLockerung derEinreisebeschränkung Coiffeure, Kosmetik-und Massagesalons ambulante BehandlungenSpitäler, Arztpraxen, Physiotherapie Beerdigungenim grösserenKreis Seit 27. April wieder geöffnet oder erlaubt Gartenbedarf, Blumenläden &Baumärkte Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept. Quelle: Bundesrat, 20.05.20 Ausstiegsfahrplan des Bundesrats

SRF 4 News, 20.05.2020, 17.00 Uhr ; 

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