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Schweiz Grünes Licht für Verhandlungen mit der EU

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates stärkt dem Bundesrat den Rücken für die Verhandlungen mit der EU. Sie hat den Entwurf des Verhandlungsmandates ohne Gegenstimme gutgeheissen. Doch unumstritten sind die Pläne des Bundesrates nicht.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK) hat dem Bundesrat grünes Licht für die Verhandlungen mit der EU gegeben. Dabei soll die künftige Organisation der Beziehungen mit der Europäischen Union geklärt werden. Die APK hat den Entwurf des dafür notwendigen Verhandlungsmandates ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Hannes Germann, Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK), kommuniziert die Beschlüsse seiner Kommission zum Verhandlungsmandat des Bundesrates mit der EU.
Legende: APK-Präsident Hannes Germann kommuniziert das Ja zum Verhandlungsmandat des Bundesrates mit der EU. Keystone

Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die APK dem unveränderten Mandat zu, wie Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP) vor den Medien in Bern sagte.

Den klaren Entscheid fasste die Kommission allerdings nicht zuletzt aus strategischen Gründen: Sie habe sich für ein Vorgehen entschieden, das dem Bundesrat für die Verhandlungen den Rücken stärke, sagte Germann.

Geheimer Brief an den Bundesrat

Dass die APK dem Verhandlungsmandat so deutlich zugestimmt hat, bedeutet also keineswegs, dass die Vorschläge des Bundesrates nicht mehr auf Widerstand stossen. Andere Wege scheinen für die Kommission eine Option zu bleiben.

Was sich die Kommission genau vorstellt, wollte Germann indes nicht verraten: Die APK werde dem Bundesrat in einem Brief «Nuancen darlegen», sagte er lediglich. Der Inhalt des Briefes soll geheim bleiben, damit der Bundesrat in den Verhandlungen nicht geschwächt wird.

Umstrittene Rolle des Europäischen Gerichtshofes

Die Schweiz und die EU wollen unter anderem darüber verhandeln, wie sie künftig bei Streitfällen zu den bilateralen Verträgen vorgehen wollen. Der Bundesrat schlägt vor, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streitfall Stellung nehmen soll.

Sollte die Schweiz mit der Stellungnahme nicht einverstanden sein, wäre sie nicht zu einer Umsetzung gezwungen. Allerdings könnte die EU dann das betroffene Abkommen teilweise oder vollständig kündigen. Der Vorschlag löste heftige Kritik aus. Die einen sprechen von «fremden Richtern», andere bezweifeln, dass der EuGH diese Rolle akzeptiert.

Efta-Lösung bleibt eine Option

Einige Rechtsprofessoren machen sich für eine andere Lösung stark, unter ihnen Thomas Cottier. Er schlägt vor, dass die Schweiz im Rahmen der bestehenden Efta-Strukturen nach Lösungen sucht.

Audio
Die Aussenpolitische Kommission akzeptiert «fremde Richter»
aus Rendez-vous vom 11.10.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 5 Sekunden.

Die Kommission hörte Cottier an und diskutierte laut Germann «heftig» über dessen Vorschläge. Der APK-Präsident wollte dies zwar nicht bestätigen, doch scheint die Efta-Lösung für die Kommission eine Option zu bleiben.

Germanns Äusserungen legen zudem den Schluss nahe, dass die Lösung auch für den Bundesrat eine Option darstellt – gewissermassen als Rückfallposition. Fragen dazu wollte Germann indes nicht beantworten. Die Gegenseite höre mit, gab er zu bedenken.

Aussenminister Didier Burkhalter habe glaubwürdig dargelegt, dass es für den Bundesrat am besten sei, mit dem vorgeschlagenen Mandat in die Verhandlungen zu gehen.

APK akzeptiert die «roten Linien» des Bundesrates

Aus Sicht der Befürworter einer Efta-Lösung würde die Anbindung an bestehende Efta/EWR-Institutionen den Einwand der fremden Richter entschärfen. Der Efta-Gerichtshof sei unter massgeblicher Mitwirkung der Schweiz geschaffen worden, geben sie zu bedenken. In diesem Gremium könnte sich die Schweiz besser zur Geltung bringen als im mächtigen EuGH.

Schliesslich hat sich die Kommission mit den «roten Linien» befasst, die der Bundesrat festgelegt hatte. Auch hier zeigte sie sich einverstanden: Wie der Bundesrat findet sie, dass an den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht gerüttelt werden darf und dass die Unionsbürgerschaft nicht zur Debatte steht.

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