Die Hilfe für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen läuft an. In diesen Tagen erhalten die ersten einen Beitrag aus dem Soforthilfefonds. Die Berechtigten erhalten zwischen 4000 und 12'000 Franken. Die Höhe richtet sich nach der finanziellen Situation und den Bedürfnissen der Gesuchsteller.
Die Soforthilfe geht an Personen, deren persönliche Integrität durch eine vor 1981 angeordnete fürsorgerische Zwangsmassnahme verletzt worden ist und die sich heute in einer finanziellen Notlage befinden.
Der Soforthilfefonds zahlt keine Entschädigung, vielmehr handelt es sich um eine Geste der Solidarität gegenüber Betroffenen, die besonders darauf angewiesen sind.
Entschädigungen könnten dereinst aus einem Solidaritätsfonds fliessen. Dafür muss aber zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Bis 1981 war es möglich, Menschen auch ohne Gerichtsurteil oder Gutachten wegzusperren, sei es wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit».
Social Login
Für die Registrierung benötigen wir zusätzliche Angaben zu Ihrer Person.
{* #socialRegistrationForm *} {* firstName *} {* lastName *} {* emailAddress *} {* displayName *} {* mobile *} {* addressCity *} {* /socialRegistrationForm *}