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Härtefallklausel unter Druck Kriminelle Ausländer sollen konsequenter ausgeschafft werden

  • Der Bundesrat soll die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung anpassen, um dem Willen des Gesetzgebers (Ausschaffungsinitiative) besser Geltung zu verschaffen.
  • Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion von Ständerat Philipp Müller (FDP/AG) klar überwiesen, welche die aktuelle Praxis auch im Zusammenhang mit der Härtefallklausel kritisiert.
  • Justizministerin Karin Keller-Sutter machte geltend, dass noch zu wenig Datenmaterial vorliege, um Anpassungen im jungen Gesetz vorzunehmen. Dies werde geschehen, falls nötig.

Heinz Brand (SVP/GR) betonte im Namen der Kommission, dass der Verzicht auf eine Landesverweisung aus Opportunitätsgründen nicht das Ziel des Gesetzgebers gewesen sei. So dürfe nicht einfach auf ein Strafbefehlsverfahren ausgewichen werden, weil dies verfahrensrechtlich einfacher und schneller ist, aber auch eine Landesverweisung verunmögliche.

Ein Signal an die Staatsanwälte

Die jetzt vorliegende Motion sei ein ausdrückliches Signal an Verwaltung, Statistiker und Staatsanwälte, dass das Parlament an einer möglichst konsequenten Umsetzung des neuen Rechts interessiert sei, erklärte Brand.

Schwache Datenlage?

Eine Minderheit wollte mit Gesetzesanpassungen zuwarten, bis zuverlässige Daten über die Wirksamkeit der erst zwei Jahre alten Bestimmungen vorliegen. Die Motion komme zu früh, basiere nicht auf zuverlässigen Zahlen und verlange eine Handlung, wo noch kein Handlungsbedarf bestehe, warnte Angelo Barrile (SP/ZH).

Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte, dass sich die aktuelle Statistik auf Urteile stütze, die 2017 rechtskräftig geworden seien. Es gehe damit um Straftaten, die noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes datierten und entsprechend gar keine Landesverweisung angeordnet werden konnte.

Wir sind in einer Übergangs- und Aufbauphase.
Autor: Karin Keller-Sutter Justizministerin

«Wir sind in einer Übergangs- und Aufbauphase. Es wird noch zwei bis drei Jahre dauern, bis wir verlässliche Zahlen über die Landesverweisungen haben», erklärte die Justizministerin weiter. Es dürften entsprechend keine vorschnellen Anpassungen vorgenommen werden.

Keller-Sutter: Freizügigkeit kein Hindernis

Immerhin könne sie schon jetzt die Befürchtung entkräften, wonach das Freizügigkeitsabkommen die Landesverweisung gegenüber EU-Bürgern verunmöglichen würde, sagte Keller-Sutter. So sei 2017 gegen 288 EU-Bürger rechtskräfitg eine obligatorische Landesverweisung angeordnet worden, was einen Drittel aller Landesverweisungen ausmache.

Auch aus der Anwendung der Härtefallklausel können laut Keller-Sutter noch keine definitiven Schlüsse gezogen werden. Das Bundesgericht sei erst in einem Fall zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für die Klausel erfüllt seien – bei einer Person, die in der Schweiz geboren wurde und immer hier gelebt hat.

Die Motion werde sie trotzdem entgegennehmen, für den Fall, dass tatsächlich Anpassungen nötig seien. Der Nationalrat überwies den Vorstoss mit 126 gegen 54 Stimmen bei vier Enthaltungen.

Gemäss aktuellen Statistiken des Bundes werden sieben von zehn (69 Prozent) Ausländer tatsächlich des Landes verwiesen, die aufgrund eines Delikts aus dem Ausschaffungskatalog verurteilt wurden. Die Härtefallklausel greift entsprechend in drei von zehn Fällen.

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