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Schweiz Harter Rückschlag für Kantone bei Vergabe der Spitzenmedizin

Bei der Vergabe der Leistungsaufträge für hochspezialisierte Medizin an die Spitäler müssen die Kantone über die Bücher. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Hirslanden-Gruppe gutgeheissen. Der Privatspitalverband spricht von einem «Totalschaden» für das behördliche Beschlussorgan.

Komplexe Herzoperationen an drei Standorten, schwere Verbrennungen bei Kindern an zwei Standorten, seltene Rückenmarkstumore an sieben Spitälern in der Schweiz: Im Bereich der hochspezialisierten Medizin läuft zurzeit ein Konzentrationsprozess, indem festgelegt wird, welche Spitäler komplexe Behandlungen anbieten dürfen. Ein weiterer Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stellt die Zuteilungen jetzt aber in Frage.

Beim jüngsten Urteil zur hochspezialisierten Medizin geht es um die Behandlung seltener Rückenmarkstumore. Deren Behandlung ist seit 2011 noch an sieben Kantons- und Universitätsspitälern möglich. So hatte es das Fachgremium, das von der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK gewählte Beschlussorgan zur hochspezialisierten Medizin, entschieden.

Scharfe Kritik am Vergabeverfahren

Gegen diese Einschränkung reichte die Privatklinik der Hirslandengruppe in Zürich Beschwerde ein und hat nun teilweise Recht erhalten: Das Beschlussorgan habe der Hirslanden-Klinik zu wenig rechtliches Gehör geschenkt und zu wenig begründet, weshalb die Klinik die seltenen Rückenmarkstumore nicht mehr operieren dürfe.

«Das heisst, dass wir für den Fall dieser Klinik die Zuteilung bei der Neurochirurgie, also der seltenen Rückenmarkstumore, nochmals anschauen müssen», stellt GDK-Generalsekretär Michael Jordi gegenüber SRF fest.

Audio
Spitzenmedizin: Standortfrage muss neu geklärt werden
aus Rendez-vous vom 09.01.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 59 Sekunden.

Das Beschlussorgan muss aber auch das Vergabeverfahren anpassen. In einem ersten Schritt wird nun laut Jordi festgelegt, ob ein Bereich zur hochspezialisierten Medizin gehört. Der zweite Schritt sei die Zuteilung an ein Spital. «Dort wird beschieden, welche Auflagen das Spital erfüllen muss, damit es diesen Leistungsauftrag erhält», sagt Jordi.

Privatklinik-Verband: «Totalschaden»

Beim Verband der Privatspitäler (PKS) löst der Entscheid Freude aus. «Wir haben dieses Prozedere klar als nicht offen, nicht transparent und nicht fair beurteilt und Recht erhalten», sagt Präsident Adrian Dännler und doppelt nach: «Für das Beschlussorgan ist das meines Erachtens ein Totalschaden.» Die Sicht der Privatkliniken sei ohnehin kaum in die Diskussionen über die hochspezialisierte Medizin in der Schweiz eingeflossen.

Das Beschlussorgan muss also über die Bücher – nicht nur bei den seltenen Rückenmark-Tumoren – sondern bei allen Bereichen der hochspezialisierten Medizin. Ob das angepasste Verfahren an den neuen Spezialzentren etwas ändert, wird sich erst zeigen.

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