Bei einem der früheren Arbeitgeber, der reformierten Kirche in Oberwil, gab es konkrete Hinweise auf ein Vergehen, wie «Schweiz aktuell» von zwei Quellen weiss. Auf Wunsch des mutmasslichen Opfers habe man aber auf eine Strafanzeige verzichtet, sagt die Kirchgemeinde. Mehr will sie im Moment nicht sagen.
Auch der spätere Arbeitgeber – die Gemeinde Köniz – erhielt Hinweise, dass der Schul-Sozialarbeiter Buben zu nahe gekommen sei. Sie erkundigte sich daraufhin bei der Gemeinde Oberwil, dem früheren Arbeitgeber des Sozialarbeiters. Die Gemeinde wusste nichts von solchen Vorwürfen.
Die Kirche Oberwil, der zweite damalige Arbeitgeber des mutmasslichen Täters hätte etwas gewusst, wurde aber nie kontaktiert. Ohne konkrete Hinweise hätte die Gemeinde nicht handeln können. «Unsere Mitarbeiter haben damals nach bestem Wissen und Gutdünken gehandelt», sagt Ueli Studer, Bildungsvorsteher der Gemeinde Köniz. «Heute würden wir in einem ähnlichen Fall sicher genauer und vor allem nicht nur bei einem Arbeitgeber nachfragen.»
Die Fachstelle Perspektive in Solothurn erhielt ebenfalls Warnhinweise. Dort arbeitete der mutmassliche Täter, nachdem er in Köniz 2008 gekündigt hatte. In einer Konfrontation bestritt der Sozialarbeiter die Vorwürfe vehement. Kurz darauf kündigte er auch diese Stelle. Für die Arbeitgeber ist der Fall damit erledigt.
Ähnlich lief es auch bei der Sinnstiftung, einem weiteren Arbeitgeber. Für diese organisierte der Sozialarbeiter Ferienlager für hyperaktive Kinder. Die Stiftung entlässt den Mitarbeiter zwar, nachdem sich Eltern mit Missbrauchsvorwürfen melden – aber auch da unternimmt niemand strafrechtliche Schritte. Die Begründung der Stiftung: «Unsere Rechtsberatung hat uns zum damaligen Zeitpunkt davon abgeraten. (…) Dies hätte rechtlich den Charakter einer Verleumdung gehabt.»
Viele Hinweise, aber niemand ging ihnen nach. Bis im Januar vergangenen Jahres die Mutter eines Opfers zur Polizei ging und Anzeige erstattete. Der 42jährige Sozialarbeiter wurde verhaftet.