Zum Inhalt springen

Hilfe für ältere Arbeitslose Ständerat hält Kreis der Überbrückungsrentner klein

Erst ab Alter 60 Ausgesteuerte sollen vom neuen Sozialwerk profitieren können. Die kleine Kammer will zudem plafonieren.

Die Ausgestaltung einer Überbrückungsrente für ältere Ausgesteuerte bleibt umstritten. Der Ständerat hat in der zweiten Beratung nur Teile des Kompromisses der grossen Kammer übernommen, beharrt aber auf massiv tieferen Leistungen. Ziel der Räte ist es, die Überbrückungsrente nächste Woche unter Dach zu bringen.

Die SVP ist strikte gegen ein weiteres Sozialwerk und prangert das Projekt als Propaganda gegen ihre Begrenzungsinitiative vom 17. Mai an, da sie negative Folgen der Personenfreizügigkeit abfedern wolle.

Ständerat gegen «massiven Ausbau»

So hielt der Ständerat mit 26 zu 16 Stimmen daran fest, dass nur ab Alter 60 ausgesteuerte Personen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen. Gemäss Nationalrat sollen dagegen alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bezügern gehören.

Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR) sprach bezüglich der nationalrätlichen Entscheide von einem massiven «Ausbau» des Sozialwerks, der weder im Sinne des Ständerats noch des Bundesrats sei.

Weiter will der Ständerat nicht, dass der Bundesrat Härtefälle definieren kann, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen müssen, um an eine Rente zu kommen.

So nicht

Damian Müller (FDP/LU) skizzierte, was keine Perspektive sei und unterbunden werden müsse: Mit 56 die Stelle verlieren, dann zwei Jahre Arbeitslosengeld, danach vielleicht etwas von den Reserven leben und noch ein wenig Zwischenverdienst und schon reicht es, mit 60 in die Überbrückungsleistung zu gehen.

Obergrenze für Leistungen

Anders als die grosse Kammer will der Ständerat zudem die Überbrückungsleistung plafonieren – und zwar bei 38'900 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bei 58'350 Franken für Ehepaare. Der Nationalrat will keine Obergrenze festlegen.

Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen – ebenfalls analog zu den Ergänzungsleistungen (EL) – separat abgegolten werden. Jedoch will der Ständerat die Vergütung im Gegensatz zum Nationalrat ebenfalls plafonieren, nämlich bei 5000 Franken für Alleinstehende und bei 10'000 Franken für Ehepaare.

Wer sage, der Ständerat sei knausrig, der verschweige, dass heute Ausgesteuerte keine Leistungen erhielten, sagte Erich Ettlin (CVP/OW): «Es ist nicht viel Geld, aber mehr als heute.» Maya Graf (Grüne/BL) erinnerte daran, dass in vielen Fällen alleine die Miete die Hälfte des Monatseinkommens aufbrauchen würde. Sie konnte damit nur die Ratslinke überzeugen.

Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat, der die verbleibenden Differenzen voraussichtlich bereits am Mittwoch behandeln wird.

Die Modelle und ihre Kosten

Box aufklappen Box zuklappen

Mit den Beschlüssen des Ständerats würden rund 3400 Personen pro Jahr davor bewahrt werden, nach einem langen Arbeitsleben in die Altersarmut abzurutschen. Ab 2028 betrügen die Kosten rund 150 Millionen Franken im Jahr. Nach den Beschlüssen des Nationalrats wären etwa 6200 Personen bezugsberechtigt. Die Kosten beliefen sich auf rund 270 Millionen Franken.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen soll nur bestehen, wenn das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken für Alleinstehende und 100'000 Franken für Ehepaare beträgt. Das entspricht der Hälfte der Vermögensschwelle zum Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Zum Reinvermögen sollen neu auch Guthaben aus der 2. Säule zählen, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen.

SRF 4 News, 12.30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel