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Schweiz Höchststrafe wegen Kindsmissbrauch

15 Jahre Haft und eine mögliche anschliessende Sicherheitsverwahrung: Zu dieser Strafe hat das Tessiner Kantonsstrafgericht einen 35-Jährigen verurteilt. Dieser hatte innerhalb von drei Jahren fünf Kinder in mehreren hundert Fällen missbraucht.

Das Tessiner Kantonsstrafgericht hat einen 35-jährigen Mann zu 15 Jahren Haft verurteilt – und einer möglichen anschliessenden Sicherheitsverwahrung. Der Mann hatte innerhalb von drei Jahren fünf Kinder in mehreren hundert Fällen missbraucht. Es handelt sich dabei um das höchstmögliche Strafmass für solche Vergehen und wurde zuvor auch von der Anklage gefordert.

Die Richterin sprach von «monströsen und verachtenswerten Vorfällen». Der Mann nutzte die Kinder wie «Objekte», um seine sexuellen Begierden zu befriedigen. Er führte seine Handlungen ohne Skrupel und an beliebigen Orten aus – in der Wohnung, am heimischen Pool und in den Ferien in Sizilien.

Mann hatte Komplizin

Bevor der Mann im Oktober 2013 von der Polizei festgenommen wurde, hatte er sich in 912 Fällen sexuell an fünf Kindern vergangen. Darunter waren auch die beiden Töchter seiner damaligen Partnerin – diese waren zum Zeitpunkt der Vorfälle im Primarschulalter.

Der Mann handelte dabei nicht allein: In vier Fällen war auch eine Prostituierte südamerikanischer Herkunft anwesend, als der Mann die Tochter der Lebensgefährtin missbrauchte. Sie wurde dafür auch von ihm bezahlt.

Das Gericht entschied sich dafür, die Frau zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verurteilen. Sie soll ausserdem an einem psychotherapeutischen Programm teilnehmen. Der begangene Missbrauch, an dem sie auch beteiligt war, habe einen unermesslichen emotionalen und körperlichen Schaden bei den Opfern verursacht, begründete die Richterin.

Der 35-Jährige aus der Region Bellinzona, der das Urteil regungslos aufnahm, wurde bereits 2003 wegen sexuellen Kontakts zu Minderjährigen verurteilt. Er hatte damals ein Mädchen geschwängert, das unter 16 Jahre alt war.

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