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Schweiz Höhere Beiträge für Mietzinse bei Ergänzungsleistungen

Wer Ergänzungsleistungen bezieht und hohe Mietzinsen bezahlt, dürfte sich freuen: Der Bundesrat will diesen Bürgern finanziell entgegenkommen.

Rentner spazieren im Wald.
Legende: Wer zu IV oder AHV Ergänzungsleistungen bezieht, kann auf mehr Geld hoffen. Keystone

Der Bundesrat will bei den Ergänzungsleistungen (EL) den maximalen Mietzinsbetrag erhöhen. Der Mietzins wird bei der Berechnung des EL-Anspruchs berücksichtigt. Dabei soll auch die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land berücksichtigt werden.

Der Bundesrat hat einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Er erfüllt damit eine Motion der nationalrätlichen Gesundheitskommission. Letztmals waren die anrechenbaren Beträge für Mietzinse 2001 angepasst worden.

Seit damals sind die Mietzinse in der Schweiz im Schnitt um 18 Prozent gestiegen. Das führte dazu, dass das anrechenbare Mietzinsmaximum nur noch einen Teil der Mietzinse deckte – bei Familien etwa zwischen 40 und 60 Prozent. Das bedeutet, dass die Betroffenen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag der Ergänzungsleistung für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen müssen.

Drei Regionen festgelegt

Der Bundesrat schlägt vor, drei Regionen mit unterschiedlichen Mietzinsmaxima zu definieren. In der Region «Grosszentren», zu der Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich gehören, läge der Betrag für Alleinstehende bei 16'140 Franken und für Ehepaare bei 18'900 Franken pro Jahr.

Die Region «Stadt» umfasst die übrigen Städte wie Freiburg, Winterthur und St. Gallen sowie die Agglomerationsgemeinden. Dort liegen die Höchstbeträge bei 15'480 Franken respektive 18'180 Franken. In der Region «Land», der alle übrigen Gemeinden zugeordnet sind, gelten 14'400 Franken für Alleinstehende und 17'400 Franken für Ehepaare als maximal anrechenbare Mietzinse.

Der Bundesrat schlägt auch vor, dem höheren Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen, indem entsprechend der Grösse der Familie höhere Mietzinse berücksichtigt werden. Die Änderung führt zu Mehrkosten beim Bund von 47 Millionen Franken. Bei den Kantonen fallen 29 Millionen Franken zusätzlich an.

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