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Harte Strafe für Alu-Sack neben vollem Sammel-Container
Aus Espresso vom 05.02.2020. Bild: ZVG
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«Illegale Abfallentsorgung» Alu-Sack neben vollen Sammel-Container gestellt – harte Strafe

Eine Frau stellt einen Sack mit Alu-Büchsen neben den randvollen Sammelcontainer. Dafür gibt es 140 Franken Strafe.

Die vier Sammel-Container beim Werkhof in Dielsdorf ZH waren mehr als voll, als eine Frau dort ihre leeren Alu-Büchsen rezyklieren wollte. Daher platzierte sie ihren Sack gleich neben den vollen Containern. So, wie es wohl viele tun würden. Doch das bleibt nicht folgenlos.

Wenige Tage später erhält die Frau einen Brief von der Gemeindeverwaltung. Titel: «Illegale Abfallentsorgung.» Konsequenz: Eine Strafgebühr von 142.15 Franken. Fett gedruckt steht zudem: «Im Wiederholungsfall erfolgt eine Anzeige zuhanden des Statthalteramtes Dielsdorf.» Dem Schreiben beigelegt sind Aufnahmen der Überwachungskameras beim Werkhof.

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Viele Hörer-Reaktionen: Die meisten ärgern sich über die «kleinliche» Gemeinde Dielsdorf
aus Espresso vom 06.02.2020. Bild: ZVG
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Die Gemeinde bleibt hart

Die Betroffene fühlt sich zu Unrecht als Abfallsünderin abgestempelt. Schliesslich habe sie nicht absichtlich etwas Illegales getan und die Container seien voll gewesen. Sie erhebt Einsprache beim Gemeinderat. Dieser bleibt hart: «Die Rechnung ist zu begleichen.» Die Frau fühlt sich unverstanden und spricht beim Gemeindeschreiber vor. Doch auch dieser lehnt ein Entgegenkommen ab. Es würden für alle dieselben Regeln gelten, sagt er.

Gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» verteidigt Gemeindeschreiber Nando Nussbaumer das Vorgehen der Behörden: «Das Deponieren jeglicher Abfälle – egal welcher Art – ausserhalb der Sammelcontainer ist verboten. Das steht in den Nutzungsbedingungen, die für alle gut sichtbar auf der Sammelstelle angebracht sind.» Grund für die Vorschrift sei der hohe Zeitaufwand, der durch falsch entsorgte Abfälle beim Gemeindewerk verursacht werde. Abfälle, die neben den Containern liegen gelassen werden, würden je nach Wind und die Umgebung verschmutzen. Der Frau sei mit den 140 Franken auch nur der effektive Aufwand verrechnet worden.

Büchsen anderswo entsorgen oder wieder mitnehmen

Was hätte die Frau nach Ansicht der Gemeindeverwaltung denn tun sollen, wenn die Sammelcontainer voll sind? «Sie hätte ihre Büchsen zur nächsten Sammelstelle bringen können. Diese ist nur 600 Meter entfernt. Das wäre also kein Problem gewesen», sagt der Gemeindeschreiber. Oder sie hätte die Recycling-Ware wieder mit nachhause nehmen können.

Aber weshalb sind an einem Montag, Mitte Dezember, kurz vor 14 Uhr sämtliche Alu-Container randvoll? Die betroffene Frau fragt sich, ob diese nicht regelmässig geleert würden. Doch, sagt der Gemeindeschreiber. Die Container würden wöchentlich geleert. Die Situation an diesem Montag sei ein Einzelfall. Gegen Ende Jahr würde eben mehr entsorgt, speziell am Wochenende.

Warum sucht die Gemeinde nicht das Gespräch?

Die bestrafte Frau kann verstehen, dass die Gemeinde Dielsdorf kein Sammelgut neben den Containern haben will. Aber sie habe ja nicht einfach irgendwelchen Abfall verboten deponiert, sondern ohne böse Absicht Alu zur Alu-Sammlung gestellt. Da hätte die Gemeinde doch zuerst das Gespräch suchen oder sie verwarnen können, findet sie. Doch Kulanz ist in Dielsdorf in einem solchen Fall nicht vorgesehen.

Espresso, 05.02.20, 08.10 Uhr

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