Zum Inhalt springen

Header

Audio
Der Ständerat wählt einen Mittelweg
Aus HeuteMorgen vom 19.09.2017.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 10 Sekunden.
Inhalt

Berufsverbot für Pädophile Initianten kritisieren Ausnahmeregelung

  • Bei den Beratungen zur Pädophilie-Initiative hat der Ständerat einen Mittelweg zwischen einer harten und einer sanften Gesetzesumsetzung genommen.
  • So soll das Tätigkeitsverbot lebenslang gelten.
  • In «besonders leichten» Fällen soll ein Richter allerdings auf die Verhängung eines Tätigkeitsverbots verzichten können.
  • Das gefällt den Initianten nicht. Sie wollen eine harte Umsetzung – ohne sogenannte Härtefallklausel.

Am umstrittensten bei der Umsetzung der Pädophilie-Initiative ist die Härtefallklausel. Nach Haltung des Ständerats sollen Richter auf die Verhängung eines Berufs- oder Tätigkeitsverbot verzichten können, wenn ein Delikt «besonders leicht» war. Ausserdem müssten die Gutachter zum Schluss kommen, dass der Täter nicht pädophil ist.

Damit geht der Ständerat auf Konfrontationskurs zu den Initianten. «Dies würde bedeuten, dass Pädokriminelle in gewissen Fällen wieder mit Kinder arbeiten dürfen», moniert Natalie Rickli vom Initiativkomitee. Dies könnten etwa Lehrer sein, die Kinderpornos konsumiert hätten, fügt sie an. Entsprechend wollen die Initianten keine Härtefallklausel im Gesetz.

Lebenslange Berufsverbote tatsächlich lebenslang

Anders sieht das Justizministerin Simonetta Sommaruga: «Das Bemühen, dem Verhältnismässigkeitsprinzip Geltung zu verschaffen, war im Ständerat sehr stark», lobt sie die Kleine Kammer. Allerdings ist Sommaruga nicht überall mit dem Rat einverstanden. So wollen die Ständeräte, dass lebenslange Berufsverbote tatsächlich lebenslang sind.

Der Bundesrat hingegen schlägt vor, Berufsverbote nach zehn Jahren zu überprüfen, wenn ein Täter laut Gutachtern nicht pädophil ist. Auch bei den anderen Tätern solle eine Überprüfung nicht ausgeschlossen werden, so die Bundesratshaltung. Dabei stehe die Frage im Zentrum, ob ein Risiko für eine Wiederholungstat bestehe, argumentiert Sommaruga.

Sie könne aber auch ohne diese Überprüfung leben. Schliesslich habe der Ständerat die Hürde für lebenslange Verbote etwas höher gestellt als der Bundesrat. Das gleiche sich aus.

Initianten hoffen auf den Nationalrat

Kampfbereit zeigt sich dagegen SVP-Nationalrätin Rickli. Sie will die Härtefall-Klausel im Nationalrat zu Fall bringen. Dabei wolle sie aufzeigen, um was für Fälle es sich bei den «sogenannten Härtefällen» handelt. Sie verspricht: «Ich werde mein Bestes geben.» Ob ihr Komitee allenfalls das Referendum gegen das Ausführungsgesetz ergreifen wird, lässt Rickli noch offen.

Verhältnismässigkeitsprizip muss gewahrt bleiben

Die Initiative enthält einen Automatismus: Die Umstände des Einzelfalls sollen vom Richter nicht berücksichtigt werden dürfen. Weil das den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt, schlägt der Bundesrat eine Härtefallklausel vor: In «besonders leichten Fällen» soll das Gericht ausnahmsweise darauf verzichten können, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot auszusprechen.

Im Ständerat war das im Grundsatz nicht umstritten. Für Diskussionen sorgte bloss die Formulierung: Die Kommission hatte beantragt, dass Richter nicht nur in «besonders leichten», sondern in allen «leichten» Fällen Ausnahmen vom Automatismus machen können. Der Ständerat entschied sich schliesslich, dass Richter nur in «besonders leichten» Fällen auf die Verhängung eines Berufsverbots verzichten können.

Als Beispiele für besonders leichte Fälle hatte der Bundesrat in der Botschaft den Austausch von Videos unter Jugendlichen oder anzügliches Verhalten im Beisein von Kindern genannt, vor allem aber die so genannte Jugendliebe. Diese hat der Ständerat am Montag in einer eigenen Bestimmung konkretisiert: Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn der Täter höchstens 21 Jahre und das Opfer mindestens 14 Jahre alt ist. Ausserdem muss zwischen den beiden eine Liebesbeziehung bestanden haben.
Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel