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Schweiz Invalidenversicherung streicht nachträglich Kinderrente

Ein IV-Bezüger bezog über Jahre hinweg Kinderrenten von der IV-Kasse, obwohl sein Sohn neben der Ausbildung jährlich mehr als 70‘000 Franken verdiente. Die IV-Kasse verlangte die geleisteten Zahlungen deswegen zurück. Diesen Entscheid stützt das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil.

Der IV-Bezüger muss rund 21'000 Franken ausbezahlter Kinderrenten der Kasse zurückzahlen, weil sein Sohn während der Ausbildung nebenbei über 70'000 Franken verdiente. Der Genfer Vater wehrte sich ursprünglich gegen die Forderung der IV, welche die Kinderrente für die Zeitspanne vom September 2012 bis Juli 2014 zurückverlangte.

Das Hauptargument seiner Beschwerde: die entsprechende gesetzliche Regelung verstosse gegen das Gleichheitsgebot. Kinder, die selbst für ihren Unterhalt sorgten, würden so benachteiligt werden. Und zwar gegenüber jenen, die von ihren Eltern unterstützt würden oder ein Vermögen hätten.

Bundesgericht stützt Urteil der IV-Kasse

Das Bundesgericht fand jedoch kein Gehör für die Argumentation des Vaters. Das Urteil hält fest, dass der Anspruch auf eine Kinderrente an jenen des invaliden Elternteils gebunden sei. Ziel der Kinderrente sei es, dass der IV-Rentner damit für seine Kinder aufkommen könne.

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf eine Kinderrente, bis diese ihre Ausbildung abgeschlossen haben, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr – analog zur Regelung der Kinderrente bei der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV).

Anspruch entfällt ab bestimmtem Einkommen

Verdient ein Kind in der Ausbildung jedoch mehr als die maximale volle Altersrente der AHV, gilt es nicht mehr als in Ausbildung. Die maximale volle Altersrente der AHV beträgt für eine Einzelperson 28‘200 Franken pro Jahr.

Im konkreten Fall verdiente der Sohn aber 2012 rund 71'000 Franken, 2013 77'000 Franken und im darauf folgenden Jahr 80'000 Franken. Folglich entfalle auch der Anspruch des Vaters auf eine Kinderrente aus der IV-Kasse, so das Urteil des Bundesgerichtes.

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