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Jugendstraffall in Winterthur Syrien-Rückkehrer stehen vor Gericht

Ein Geschwisterpaar reiste 2014 nach Syrien, um sich dem IS anzuschliessen. Heute wird ihnen der Prozess gemacht.

Der Fall hatte an Weihnachten 2014 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt: Ein jugendliches Geschwisterpaar aus Winterthur reiste nach Syrien, um sich dort dem Terrornetzwerk IS anzuschliessen. Die Eltern suchten vergebens nach ihren Kindern – bis diese ein Jahr später in die Schweiz zurückkehrten – und verhaftet wurden. Heute wird den mittlerweile Volljährigen der Prozess gemacht.

Logo der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee in Winterthur.
Legende: Die beiden Jugendlichen hatten Kontakt zu Personen aus dem Umfeld der damaligen An'Nur-Moschee in Winterthur. Keystone/Archiv

Die Eltern hatten lange nicht bemerkt, dass sich ihre Kinder radikalisierten. Erst im Herbst 2014 meldete sich die Schule der Tochter, weil die 14-Jährige schwarz verschleiert im Unterricht erschienen und mit radikalen Ansichten aufgefallen war.

Kontakt zu Personen aus Umfeld der An'Nur-Moschee

Auch die Radikalisierung ihres 15-jährigen Bruders, der eine KV-Lehre absolvierte, war zu dem Zeitpunkt schon vollendet. Die beiden Jugendlichen – Kinder einer kosovarischen Familie in Winterthur – hatten Kontakt zu Personen aus dem Umfeld der damaligen An'Nur-Moschee in Winterthur. Zudem trainierte der Bruder in einer Thaibox-Schule, die damals als Islamisten-Treffpunkt galt.

Die Geschwister bestiegen schliesslich im Dezember 2014 ein Flugzeug nach Istanbul, um von dort weiter nach Syrien zu reisen. Unbestätigten Medienberichten zufolge besuchte der Junge in der syrischen IS-Hochburg Rakka eine Koranschule; seine Schwester sei verheiratet worden.

Wie radikal sind die beiden noch?

Weshalb sie im Dezember 2015 in die Schweiz zurückkehrten, ist bis jetzt unklar. Bei ihrer Landung in Zürich kurz vor Weihnachten wurden sie festgenommen. Seither wurde regelmässig überprüft, wie radikal die beiden noch sind.

Beim heutigen Prozess vor dem Jugendgericht in Winterthur dürfte diese Frage auch zentral sein. Weil es sich um einen Jugendstraffall handelt, erhalten die Medien keine Anklageschrift.

Die Jugendanwaltschaft bestätigt einzig: Die beiden sind wegen eines Verstosses gegen das gesetzliche Verbot von Gruppierungen wie dem IS und wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation angeklagt, maximale Strafe: vier Jahre Gefängnis.

Dauer des Prozesses offen

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Die Verhandlung ist auf mindestens einen, möglicherweise mehrere Tage angelegt – genauere Angaben macht das Gericht im Voraus nicht. Wann die Urteilseröffnung erfolgt, ist ebenfalls unbekannt.

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