Rund 38 Prozent einer Gruppe von Erwachsenen – in der Schweiz geboren, mit Jahrgang 1966 – die einmal verurteilt worden waren, wurden langfristig ein zweites Mal straffällig. Das zeigt eine Studie des Bundesamts für Statistik, welche die kriminelle Laufbahn von Schweizerinnen und Schweizern über 30 Jahre hinweg verfolgte (ab ihrer Volljährigkeit 1984).
Wer von diesen Personen schon zweimal verurteilt war, hatte ein nochmals deutlich höheres Rückfallrisiko: Bei mehr als der Hälfte (51 Prozent) der Rückfälligen kam es gar zu einer dritten Verurteilung.
Die Langzeiterhebung zeigt folgende Risikofaktoren für eine weitere Verurteilung nach einer begangenen Straftat:
- Vorstrafen: Sie erhöhen das Risiko, nochmals straffällig zu werden
- Alter: Je jünger diese Personen bei ihrer ersten Straftat waren, desto höher die Rückfallrate
- Art des Delikts: Handel mit Betäubungsmitteln erhöht die Rückfallwahrscheinlichkeit
Bei den Personen, die ihre erste Straftat im Alter von 18 Jahren begingen, betrug die Rate des ersten Rückfalls 49 Prozent und jene des zweiten 57 Prozent. Wurden die Personen im Alter von 22 Jahren erstmals straffällig, sinkt die Rückfallrate auf 33 bzw. 43 Prozent.
Wer zu Beginn seiner kriminellen Laufbahn gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte, wurde eher wieder rückfällig (mit 52 Prozent ein erstes und mit 61 Prozent ein zweites Mal). Dies verglichen mit jenen Personen, deren Erstverurteilung eine Straftat gegen das Strafgesetz (39 bzw. 54 Prozent) oder das Strassenverkehrsgesetz betroffen hatte (38 bzw. 48 Prozent).
Strassenverkehrsdelikte provozieren neue
Betraf der erste Gesetzesverstoss den Strassenverkehr, so kamen die Verurteilten häufiger von solchen Straftaten nicht mehr los: Drei von vier Rückfällen ereigneten sich erneut in diesem Bereich.
Bei einer ersten Verurteilung aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz zeigte sich dagegen bei den nachfolgend begangenen Straftaten ein sehr unterschiedliches Tatverhalten. Nur gut jeder dritte Rückfall betraf erneut ein Betäubungsmitteldelikt.
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