Jedes Jahr dasselbe Bild: Die Gesundheitskosten steigen. Ein Grund dafür sind die teuren Behandlungskosten in den Spitälern. Vier Kantone schreiten nun voran und führen neu sogenannte 13er-Listen, die den Spitälern vorschreiben, welche Eingriffe nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen – ausser es sprechen gewichtige Gründe dagegen. Damit hofft der Kanton Zürich, gut 10 Millionen Franken jährlich zu sparen.
Der Bund will kleinere Liste
Wie die Sendung «10vor10» berichtet, hat der Bund bis vor ein paar Tagen eine Konsultation durchgeführt, um ebenfalls eine solche Liste einzuführen. «Sie soll schweizweit gelten und damit alle Patientinnen und Patienten gleichstellen», sagt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Die Bundesliste, die «10vor10» vorliegt, sieht nur sechs Eingriffs-Kategorien von Operationen vor, die ambulant durchgeführt werden müssen: Krampfadern, Hämorrhoiden, Leistenbruch, Gebärmutter-Ausschabung, Knie-Arthroskopie und Mandel-Operationen. Gelten soll das ab 2019. Ob damit die Kantonslisten überflüssig werden, ist noch nicht klar.
Mengenausweitung statt Kostensenkung?
Gesundheits-Ökonomen befürchten jedoch, dass eine Verlagerung der Operationen hin zu ambulant nicht reicht. Tilman Slembeck von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) Zürich glaubt, dass die Spitäler die wegfallenden Einnahmen einfach durch mehr Eingriffe kompensieren werden. Diese werden im Übrigen auch noch von privaten ambulanten Arztpraxen angeboten. Eingesparte Spital-Betten würden nicht geschlossen, sondern weiterbetrieben. Das alles würde allfällige Kosten-Ersparnisse wieder wegfressen.
Auch bleibt der Anreiz der Spitäler, stationär statt ambulant zu operieren bestehen, solange die Tarife für stationär insgesamt höher bleiben als für ambulant Eingriffe. Das sei ein grundsätzlicheres Problem, das mit den Listen nicht angegangen werde, glaubt der Spitaldirektor des Kantonsspitals Winterthur, Rolf Zehnder. Denn die Entschädigung für ambulant sei im Moment für die Spitäler nicht kostendeckend.