- Der Ständerat hat über die Verlängerung der Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe debattiert. In der Gesamtabstimmung nimmt die kleine Kammer die Vorlage an.
- Der Nationalrat stimmte bereits in der Herbstsession der Verlängerung der Steuererleichterungen zu. Anträge von linker Seite, weiterzugehen und ehrgeizigere Klimaziele im Gesetz zu verankern, scheiterten.
Die kleine Kammer will Regulierungslücken vermeiden und befürwortet deshalb die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe mit 41: 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Anders als der Nationalrat will er aber die Erleichterungen bis 2023 und nicht bis 2021 beibehalten.
Dies ist im Sinne von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die – wie sie in ihrem Eintretensvotum sagte – eine «Stop-and-go-Politik» vermeiden wollte. Denn: «Der Klimawandel geht so oder so weiter.» Sie halte es für «unwahrscheinlich», dass das neue CO2-Gesetz 2021 schon in Kraft sei, deshalb sei die vorliegende Überbrückungsregelung nötig.
Auf das CO2-Gesetz warten
Der Ständerat lehnte es aber ab, aus der Vorlage ein umfassendes Übergangsgesetz zu machen. Denn, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH), es sei demokratiepolitisch nicht statthaft, dem CO2-Gesetz mit der Vorlage vorzugreifen. Man solle nicht aus Angst vor dem Referendum beim totalrevidierten CO2-Gesetz quasi durch die Hintertür strengere Regeln einführen. Denn so würden die Gegner gezwungen, zweimal das Referendum zu ergreifen. «Das ist nicht fair», so Noser.
Chancenlos blieb auch der Antrag von Daniel Fässler (CVP), der den Bundesrat verpflichten wollte, in einem Ausführungserlass die besondere Ausgangslage im peripheren ländlichen Raum zu berücksichtigen. Die Regierung sollte gemäss seinem Vorschlag diese Regionen ganz oder teilweise von der Kompensationspflicht befreien. Fässler begründete dies damit, dass zum Beispiel in seinem Heimatkanton, dem Kanton Appenzell Innerrhoden, sehr viele Menschen auf Motorfahrzeuge angewiesen seien, da sie in traditionellen Streusiedlungen ausserhalb dörflicher Infrastruktur lebten.
Die Mehrheit des Ständerats zog diese Argumentation nicht in Zweifel, lehnte den Antrag aber ab und zwar, weil es die Treibstoffimporteure seien, die die Kompensationen vornehmen müssen. Fässlers Antrag sei daher nicht durchführbar, so Bundesrätin Sommaruga.
Aufgrund der Differenz zum Beschluss des Nationalrats geht die Vorlage an diesen zurück.