Der Bund reicht das Zepter weiter: Per 1. Oktober sollen die Kantone Veranstaltungen mit über 1000 Personen bewilligen können. Doch mit Rechten kommen auch Pflichten. Müssen nun auch die Kantone Schadenersatz zahlen, falls sie Veranstaltungen kurzfristig absagen müssen?
Nein, meint Lukas Engelberger, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK: «Wir sehen derzeit nicht, dass Kantone entschädigungspflichtig werden, falls sie Veranstaltungen nicht genehmigen oder allenfalls Genehmigungen widerrufen müssen.» Der GDK-Präsident sieht die Verantwortung bei den Unternehmen: «Das Risiko müssen die Veranstalter selber tragen.»
Fehlende Kriterien
Ob die Kantone bezüglich Entschädigungen wirklich aus dem Schneider sind, ist derzeit unklar. Nicht einmal die Kriterien, nach denen Grossveranstaltungen bewilligt werden können, stehen fest. Der Bund werde diese zusammen mit den Kantonen ausarbeiten, sagte am Mittwoch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga.
Klar ist: Die Eventbranche kann trotz Hoffnungen auf den Oktober noch nicht aufatmen. Für Christoph Bill, Präsident des Branchenverbands SMPA, besteht immer noch keine Planungssicherheit. Das Risiko von Absagen sei derzeit zu gross.
Sowieso würden Veranstaltungen zwischen drei und sechs Monaten Vorbereitungszeit brauchen: «Man kann nicht einfach den Schlüssel drehen und wieder zu arbeiten beginnen.»
Pandemie-Versicherung als Idee
Christoph Bills Schreckensszenario: Veranstaltungen, die kurzfristig aufgrund der epidemiologischen Lage wieder abgesagt werden müssen. Der Verband SMPA hat nun eine mögliche Linderung des Problems skizziert: eine Pandemie-Versicherung für die Veranstaltungsbranche.
Nach Auffassung des Verbands soll der Bund einen Grundstock finanzieren. Veranstalter müssten dann pro Event eine Prämie einzahlen. Im Fall einer pandemiebedingten Absage könnte dann Geld zum betroffenen Unternehmen fliessen.
GDK-Präsident Engelberger findet die Idee einer Pandemie-Versicherung interessant und zumindest prüfenswert: «Wir als Kantone würden uns der Diskussion stellen, ob allenfalls die öffentliche Hand auch finanziell beitragen soll.»