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Kantone verweigern Häftlingstransfer in den Kosovo
Aus 10 vor 10 vom 23.02.2017.
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Ausländische Häftlinge Kantone überstellen ausländische Insassen kaum ins Heimatland

Seit 13 Jahren sitzt der Kosovare A.S. in Schweizer Gefängnissen. Verurteilt zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen Mordes an seiner Freundin. A.S. muss zudem nach Verbüssung seiner Haftstrafe die Schweiz verlassen. Um sich besser auf das Leben nach der Haft vorbereiten zu können, möchte A.S. seine Reststrafe in einem Gefängnis im Kosovo verbringen.

Unterstützt wird der Kosovare von Luzi Stamm. Der Aargauer SVP-Nationalrat zu «10vor10»: «Der Strafvollzug im Heimatland bietet nur Vorteile. Er kostet zehnmal weniger als in der Schweiz. Zudem sind die Leute, welche die Schweiz sowieso verlassen müssen, bei Haftentlassung schon in ihrem Heimatland».

Vor drei Jahren hat die Schweiz einen Vertrag mit dem Kosovo ausgehandelt: In der Schweiz verurteilte Kosovaren haben die Möglichkeit, ihre Strafe im Heimatland abzusitzen.

Kanton Schwyz lehnte Gesuche ab

Zwei Überstellungs-Gesuche haben Luzi Stamm und A.S. bisher beim Bund eingereicht. Sowohl der Bund wie auch die Republik Kosovo haben grünes Licht gegeben für die Überstellung. Doch der zuständige Kanton Schwyz stellt sich quer.

Der Schwyzer SVP-Regierungsrat André Rüegsegger hat beide Gesuche abgelehnt: «Bei A.S. handelt es sich um einen brutalen Mörder. Wir haben noch keine Erfahrungen mit diesem Vertrag mit dem Kosovo. Dieser Fall eignet sich nicht, Experimente einzugehen».

Bisher keine Überstellungen

Tatsächlich wurde noch kein einziger Häftling aus einem Schweizer Gefängnis in den Kosovo überstellt. Die Kantone Bern, Schwyz und Basel-Land haben bisher vier Gesuche abgelehnt. Acht Gesuche sind hängig. Für ihre Ablehnungen machen die Kantone Sicherheitsbedenken geltend. Es sei nicht klar, wie der Kosovo mit den Häftlingen weiter verfahren würde.

Sicherheitsbedenken seien unnötig, heisst es hingegen beim Bund. Die kosovarischen Gefängnisse wurden zum Teil mit Schweizer Entwicklungsgeldern renoviert. Das Personal von Schweizer Experten ausgebildet. Der Bund hätte keinen entsprechenden Vertrag mit dem Kosovo abgeschlossen, wenn der Kosovo nicht als verlässlicher Partner betrachtet würde.

Mehr Überstellungen gefordert

Über 70 Prozent der Insassen in Schweizer Gefängnissen sind Ausländer. Mit rund 70 Ländern hat die Schweiz Abkommen zur Überstellung von Häftlingen abgeschlossen. Die jährlichen Überstellungen belaufen sich auf knapp 50 Personen.

Nun fordern Politiker und Experten gegenüber «10vor10», dass künftig mehr Überstellungen erfolgen. Nicht zuletzt wegen der Ausschaffungs-Initiative, die für die meisten ausländischen Straftäter einen obligatorischen Landesverweis vorsieht. FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter: «Ausländische Häftlinge mit einem Landesverweis sollen im Schweizer Strafvollzug nur noch einen minimalen Service erhalten. Der Vollzug muss konsequent auf die Ausschaffung fokussiert werden».

Gefordert wird zudem, dass in Zukunft mehr Anstrengungen unternommen werden, damit Häftlinge bereits während der Haft die Schweiz verlassen, um ihre Reststrafe in der Heimat abzusitzen. Damit könnte das Problem der vollen Gefängnisse und der hohen Kosten im Schweizer Strafvollzug gelöst werden.

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