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Wettbetrug bleibt straffrei
Aus Echo der Zeit vom 14.02.2017. Bild: Keystone
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Freispruch für Wettbetrüger Kein Beweis, dass Menschen getäuscht worden sind

  • Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wurde heute ein Fall von Wettbetrug verhandelt.
  • Es ging um Fussballspiele in der Schweizer Challenge League, die manipuliert worden sind.
  • Angeklagt war ein Schweizer Mittelsmann, der im Auftrag eines deutschen Wettrings agierte.
  • Der Angeklagte wurde auf voller Länge wegen mangelnder Rechtsgrundlage freigesprochen.

Es war im April 2009, und die Sportnachrichten lauteten in etwa so: «Eine Blamage war das, bestenfalls eine nicht unverdiente Niederlage.» Die Rede war vom Fussballspiel Gossau gegen Thun. 4:3 lautete das Resultat – und es war gekauft.

So sah es der Staatsanwalt des Bundes. In Asien lief eine 65'000-Euro-Wette auf das Spiel. Das Geld kam von einem Fussballwettring in Deutschland.

Ohne getäuschte Personen keine Verurteilung

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona sass heute einer der Mittelsmänner. Er hatte zwei kooperationswillige Fussballspieler des FC Thun angebunden. Gegen 14‘000 Euro sorgten sie dafür, dass Thun gegen Gossau verlor. Die Anklageschrift beschreibt ein ähnliches Vorgehen bei fünf Challenge-League-Spielen sowie drei Freundschaftsspielen eines bosnischen Clubs in der Schweiz.

Die erzielten Wettgewinne betrugen insgesamt rund 430‘000 Euro. Der Fussballwettring in Deutschland ist rechtskräftig verurteilt worden. Anders in der Schweiz: 2012 gab es am Bundesstrafgericht Freisprüche. Die Anklage hat den Wettbetrug zwar nachgewiesen, sie hat aber keine Personen bezeichnet, die getäuscht und geschädigt worden sind. Es seien nur Computerwetten gewesen, so die Urteilsbegründung. Damit sei der Betrugstatbestand nicht erfüllt.

Computerwetten erfüllen Betrugstatbestand nicht

Heute ging der Staatsanwalt des Bundes in die zweite Runde. Er wollte ein Grundsatzurteil erwirken. Nach den Freisprüchen von 2012 hat er zusätzliche Beweise erhoben. Er hat Expertenaussagen eingeholt, wonach grosse Wetteinsätze ab 5000 Euro nicht automatisch akzeptiert, sondern immer persönlich überprüft würden. So sei bewiesen, dass Menschen, nicht Computer getäuscht worden seien.

Das seien bloss vage Vermutungen, entgegnete der Verteidiger. Er forderte einen Freispruch. Die Bundesanwaltschaft habe keine gesicherten Kenntnisse darüber, wie die Wetten abgeschlossen worden seien.

Richter: «Künftig dürften Ihre Handlungen bestraft werden»

Der Bundesstrafrichter urteilte am Dienstag ähnlich wie im Jahr 2012. Er sprach den Angeklagten vollumfänglich frei. Dieser erhält nun eine Entschädigung von 1'000 Franken, eine Haftentschädigung von 11'600 Franken und eine weitere Genugtuung von 2'000 Franken aufgrund einer Persönlichkeitsverletzung durch die Zeitung «Blick».

Für die Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs müsse klar sein, welche juristische Person konkret am Vermögen geschädigt worden sei, so der Richter. Die Anklageschrift nenne zwar Wettanbieter, bei diesen sei aber offen, wer genau den Schaden erlitten habe. Es seien wohl auch Menschen auf Seiten der finalen Wettanbieter involviert gewesen, aber es könne nicht gesagt werden, welcher individuelle Wettanbieter genau an seinem Vermögen geschädigt wurde.

Der Richter sagte im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dass die Beweisführung im automatisierten Wettbereich äusserst schwierig sei. Häufig sei unklar, wer Wetten genau entgegen genommen habe und es würden eine Vielzahl von Wetten für ein einziges Spiel über mehrere Anbieter abgeschlossen.

Der Richter erwähnte in seinem Urteil am Dienstag aber auch eine Neuregelung im Bereich des Sportbetrugs, mit der sich der Nationalrat in der Frühlingssession beschäftigen muss (siehe Box).

Diese hätte dann auch Auswirkungen auf Wettmanipulationen wie sie am Dienstag vom Bundesstrafgericht behandelt wurden. «Künftig dürften ihre Handlungen bestraft werden», sagte der Richter mit Blick zum Beschuldigten, «heute verlassen sie den Gerichtssaal jedoch als freier Mann».

Neues Geldspielgesetz im Parlament

Mit Sportwetten wird weltweit jährlich ein Milliardenumsatz erzielt. Es ist ein grenzüberschreitendes und gelegentlich auch trübes Geschäft, zu dem es in der Schweiz bis heute noch kein Grundsatzurteil gibt. Das Parlament behandelt in der Frühjahrssession das neue Geldspielgesetz. Dabei sollen Wettkampfmanipulationen unter Strafe gestellt werden – auch dann, wenn der Tatbestand des Betruges nicht erfüllt ist. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für direkte und indirekte Wettkampfmanipulationen.

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