In Medienberichten zur Eröffnung des Corona-Impfzentrums in der Messe Basel wurde eine «Einverständniserklärung» erwähnt. Das löste Fragen aus. So bittet eine Hörerin das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», zu klären, was man damit unterschreibt: «Ist das eine Einwilligung, dass man auf eine Haftung verzichtet? Oder ist es das, was man üblicherweise vor einem medizinischen Eingriff unterschreiben muss?»
Auch in diversen Kommentaren auf srf.ch wurde zur Einverständniserklärung spekuliert: «Das heisst mit anderen Worten, dass wenn Komplikationen auftreten niemand die Verantwortung übernimmt.» Ist das Dokument also eine Art Haftungsausschluss?
«Hat nichts mit Haftungsverzicht zu tun»
Die Basler Kantonsapothekerin Esther Amman winkt ab. Sie ist auch Projektleiterin des Impfzentrums: «Nein. Das hat nichts mit einem Haftungsverzicht zu tun.» Ein Arzt sei verpflichtet, über die Therapie und mögliche Nebenwirkungen zu informieren. Und der Patient müsse damit einverstanden sein. «Die Erklärung dient einzig dazu, dass man sagen kann, der Patient sei aufgeklärt worden und mit der Impfung einverstanden gewesen.»
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Die Basler Einwilligungserklärung umfasst Fragen zum Gesundheitszustand, Informationen zur Covid-19-Impfung und einen Abschnitt «Einwilligung Patientin/Patient». Mit der Unterschrift wird einerseits bestätigt, ein Faktenblatt zur Impfung gelesen und allfällige Fragen mit dem Arzt geklärt zu haben. Zudem gibt der Patient die Einwilligung, dass die persönlichen Daten gemäss den Vorgaben des Datenschutzes verwenden werden dürfen.
Einwilligung geschieht bei Impfungen oft mündlich
Kein Haftungsausschluss also, aber dennoch aussergewöhnlich. Die meisten Menschen haben vermutlich für eine Impfung noch nie eine solche Erklärung unterschrieben. Tatsächlich geschehe die Information und Einwilligung in der Hausarztpraxis meistens mündlich, sagt Kantonsapothekerin Ammann: «Aber der Arzt führt dort auch eine Krankenakte, in welcher er die Impfung vermerkt.»
Die Corona-Impfung erfolge momentan aber nicht beim Hausarzt, sondern in einem grossen, eher anonymen Impfzentrum oder durch mobile Impfteams in den Alterszentren. Falls jemand später sagen würde, er sei mit der Impfung gar nicht einverstanden gewesen, sei dies ohne schriftliche Erklärung schwierig zu belegen, sagt Esther Ammann.
Keine Vorschrift des Bundes
Der Bund schreibt den Kantonen bei der Corona-Impfung kein schriftliches Einverständnis vor. Das Bundesamt für Gesundheit BAG sagt auf Anfrage, grundsätzlich brauche es für jeden medizinischen Eingriff eine sogenannte «informierte Einwilligung». Diese könne aber auch mündlich erfolgen: «Die Modalitäten zur Durchführung der Impfung liegen in der Kompetenz der Kantone.» Selbstverständlich könnten die Kantone eine schriftliche Einwilligungserklärung vorsehen, wie dies Basel tue.
Zumindest auf den Internetseiten der anderen Deutschschweizer Kantone zur Corona-Impfung findet sich kein Hinweis, dass auch sie eine schriftliche Einwilligung verlangen. Einzig beim Kantonsspital Aarau muss, wer online einen Impftermin vereinbaren will, bestätigen, dass er die Informationen gelesen habe und mit der Impfung einverstanden sei.