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Schweiz Keine lebenslange Verwahrung für Lucies Mörder

Die lebenslange Verwahrung des Mörders des Au-pair-Mädchens Lucie ist aufgehoben. Das Bundesgericht gab damit einer Beschwerde des Verurteilten statt.

Das Obergericht des Kantons Aargau hatte den Mörder im Oktober letzten Jahres zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Grund: Der Mann galt nach Ansicht des Gerichts als «dauerhaft» unbehandelbar.

Dem hat nun das Bundesgericht mit seinem jüngsten Urteil widersprochen. Es hob die dauerhafte Verwahrung auf. Nach Ansicht der Bundesrichter darf diese Strafe nur ausgesprochen werden, wenn jemand «tatsächlich auf Lebzeiten keiner Behandlung zugänglich ist» und damit «ein zeitlich unbeschränktes Risiko für die Gesellschaft darstellt».

Die Lausanner Richter stützten sich bei ihrem Urteil auf zwei psychiatrische Gutachten. Beide waren zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht festzustellen sei, dass der Beschuldigte auf Dauer nicht behandelbar sei.

Mit Modelaufnahmen geködert

Der arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte das 16-jährige Freiburger Au-pair-Mädchen Lucie 2009 in Zürich mit dem Versprechen geködert, Modelaufnahmen von ihr zu machen. Am 4. März 2009 brachte er das Mädchen in seiner Wohnung in Rieden bei Baden um. Er erschlug das Mädchen und schnitt ihm die Kehle durch.

An der Leiche wurden auch Urin- und Spermaspuren gefunden. Gemäss Obergericht spielten sexuelle Handlungen beim Tötungsdelikt mit. Es verurteilte den Mörder auch wegen Störung der Totenruhe.

Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn im Februar 2012 wegen Mord zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und ordnete seine ordentliche Verwahrung an. Auf Berufung der Staatsanwalt und der Angehörigen sprach das Obergericht eine lebenslange Verwahrung aus.

Strenge Regeln für lebenslängliche Verwahrung

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Keine lebenslange Verwahrung für den Mörder von Lucie
aus Rendez-vous vom 05.12.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 54 Sekunden.

Weil der Verteidiger Beschwerde gegen das Urteil einreichte, mussten sich die Lausanner Richter erstmals mit der umstrittenen Frage der lebenslänglichen Verwahrung befassen und einen Grundsatzentscheid fällen. Dabei hatte das Bundesgericht unter anderem den Rechtsbegriff wie «dauerhaft nicht therapierbar» zu klären.

Eine Verwahrung wird erst im Anschluss an die Verbüssung der Freiheitsstrafe vollzogen. Eine ordentliche Verwahrung, die grundsätzlich ebenfalls unbefristet ist, kann regelmässig überprüft werden. Wenn zu erwarten ist, dass sich die verwahrte Person in Freiheit bewährt, kann sie bedingt entlassen werden.

Fest steht nach dem Entscheid des Bundesgerichts, dass der Mörder von Lucie nicht freikommen wird, solange er eine Gefahr darstellt. Eine bedingte Entlassung bei guter Prognose ist frühestens nach 15 Jahren möglich.

  • Video
    Auftakt zum Mordprozess
    Aus Tagesschau vom 28.02.2012.
    abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

    Auftakt im Mordprozess Lucie

    Auftakt im Mordprozess Lucie

  • Video
    Urteil im Fall Lucie
    Aus 10 vor 10 vom 29.02.2012.
    abspielen. Laufzeit 3 Minuten 19 Sekunden.

    Das Urteil im Mordfall Lucie

    Das Urteil im Mordfall Lucie

  • Video
    Lebenslängliche Verwahrung
    Aus 10 vor 10 vom 18.10.2012.
    abspielen. Laufzeit 1 Minute 59 Sekunden.

    Lebenslängliche Verwahrung für Lucies Mörder

    Lebenslängliche Verwahrung für Lucies Mörder

  • Video
    Fall Lucie: Beschwerde abgewiesen
    Aus Schweiz aktuell vom 10.09.2013.
    abspielen. Laufzeit 2 Minuten 26 Sekunden.

    Beschwerde von Lucies Eltern abgewiesen

    Beschwerde von Lucies Eltern abgewiesen

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