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Keine Steuerstrafrechtsreform Das Bankgeheimnis im Inland lebt weiter – vorerst

Jetzt ist es amtlich: Der Bundesrat will auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichten. Dies hat er gestern bekannt gegeben. Aufgegleist hatte diese Reform noch Eveline Widmer Schlumpf – vor vier Jahren, als das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland gerade am Fallen war. Die Revision hätte dem Bankgeheimnis auch im Inland den Garaus gemacht. Kantone hätten nicht nur bei Betrug, sondern bereits bei Verdacht auf simple Steuerhinterziehung Bankdaten herausgeben müssen.

Dem Zürcher SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter ging das zu weit. Mit seiner Initiative «Zum Schutz der Privatsphäre» – besser bekannt als «Matter-Initiative» – wollte er im Inland noch retten, was zu retten war, per Verfassung.

Christoph Nufer

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Christoph Nufer

Christoph Nufer ist seit 2016 Leiter der Bundeshausredaktion des Schweizer Fernsehens SRF. Davor war er als EU-Korrespondent in Brüssel stationiert.

Doch Matters Initiative wollte mehr und hätte neuen Ärger mit dem Ausland gebracht. Darum versuchte der Steuerexperte und Obwaldner CVP-Ständerat Erich Ettlin einen völkerrechtskonformen Gegenentwurf zu zimmern. Doch dieser war so kompliziert, dass sich die Räte darin verhedderten. Es drohte ein gesetzgeberischer Murks. Und er war für Laien unverständlich.

So kommt also der jetzige Verzicht des Bundesrates auf die Reform des Steuerstrafrechts wie gerufen: Thomas Matter kann bald seine Initiative zurückziehen, den Gegenentwurf-Murks braucht es nicht mehr, weil das Bankgeheimnis im Inland nun doch nicht fallen soll. Also, Ende gut, alles gut?

Vermutlich nicht. Während das Parlament gerade den automatischen Austausch von Bankdaten mit Staaten wie den Britischen Jungferninseln, China oder Grönland beschliesst, geht im Inland bei Steuerhinterziehung weiterhin gar nichts.

Wie absurd die Situation ist, zeigt ein Beispiel: Kontenangaben eines Schweizers mit Wohnsitz in Freiburg im Breisgau werden bald schon automatisch in die Schweiz geliefert, während Kontendaten eines Schweizers mit Wohnsitz in Freiburg im Üechtland weiterhin nur bei schweren Fällen und auf Anfrage den Weg zur Steuerverwaltung finden.

Wie lange lässt sich diese Ungleichbehandlung noch aufrechterhalten? Noch ist das Bankgeheimnis im Inland nicht tot. Doch wird das Bankgeheimnis langfristig überleben in dieser schönen, neuen Steuerwelt, in der Transparenz hoch geschrieben wird und findige Superreiche trotzdem neue Steuerschlupflöcher finden – ganz legal? Die «Paradise Papers» lassen grüssen.

In einer solchen Welt braucht es das Bankgeheimnis gar nicht mehr.

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