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Schweiz Knatsch wegen Werbeallianz zwischen SRG, Swisscom und Ringier

Die Werbeallianz zwischen der SRG, Swisscom und Ringier wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Unter anderem wollen nicht beteiligte Medienhäuser und der Verband Schweizer Medien gegen die Allianz Beschwerde einlegen.

Das grüne Licht für die Werbe-Allianz von SRG, Swisscom und Ringier ruft heftigen Widerstand hervor. Nicht an der Allianz beteiligte Medienhäuser, der Verband Schweizer Medien und weitere Verbände werden dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte am Montag zusammen mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) grünes Licht für die Werbe-Allianz gegeben. Vorerst darf die SRG jedoch keine auf Zielgruppen zugeschnittene Werbung anbieten, da die aktuelle Konzession dies nicht abdeckt.

Uvek-Vorsteherin Bundesrätin Doris Leuthrad hatte darauf hingewiesen, dass der Entscheid von Uvek und Bakom vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden könne.

Targeted Advertising

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Bei Targeted Advertising handelt es sich um eine Form der Werbung, die auf eine bestimmte Zielgruppe ausgerichtet ist. Die Werbung wird so platziert, dass sie genau diesem Nutzerkreis gezeigt wird. Ein simples Beispiel dafür ist die Platzierung von Werbung für das neue Album eines Künstlers in einem Musikmagazin.

«Offen für alle Medienangebote»

Die Opposition der nicht beteiligten Medienhäuser folgt auf die heutige Publikation der zehn Grundsätze der Allianz. Darin heisst es unter anderem, die Allianz sei offen dafür, alle Medienangebote (TV, Radio, Online, Print) zu vermarkten, die sich an ein Schweizer Publikum richten. Es werde einen offenen Zugang zu den erhobenen Daten (Targeting Insights) geben. Der Datenschutz habe dabei einen hohen Stellenwert.

Zugleich machen die drei Werbepartner deutlich, die Kommissionssätze würden sich an betriebswirtschaftlichen Kriterien ausrichten. Die Preispolitik werde entsprechend ausgestaltet.

Sollte der SRG dereinst erlaubt werden, zielgerichtete TV-Werbung im SRG-Programm auszustrahlen, so werde es keine Werbespots geben, die ausschliesslich regional verbreitet würden. Einzig bei sprachregionalen und nationalen Werbespots dürfte im SRG-Programm die zielgruppenspezifische Werbung zum Einsatz kommen.

«Zugang nur mit Diskriminierung»

Der Verband Schweizer Medien widerspricht diesen Aussagen. Es gebe keinen diskriminierungsfreien Zugang für Medienhäuser ausserhalb des Joint Ventures. Das Gemeinschaftsunternehmen sei gewinnorientiert. Eine Beteiligung am Joint Venture sei ausgeschlossen. Möglich seien einzig Kundenbeziehungen gegen eine Vermittlungskommission.

Übertrage ein unabhängiges Medienunternehmen die Vermarktung seiner Werbeplätze und die Produktentwicklung an das Joint Venture, so begebe sich dieses Medienhaus in die strategische Abhängigkeit zu den Allianzpartnern. Die Gegner des Joint Ventures befürchten wegen des neuen «Werbe-Giganten» einen Verlust der Medienvielfalt.

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