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Schweiz Kommission: Arztgeheimnis im Strafvollzug beibehalten

Die Nationale Ethikkommission hält nichts von der Idee, dass Ärzte für die Beurteilung der Gefährlichkeit von Straftätern Auskunft geben müssen. Mit einer Meldepflicht werde die Sicherheit der Bevölkerung nicht verbessert, argumentiert die Kommission.

In den Kantonen Genf und Wallis wird derzeit darüber diskutiert, ob das Arztgeheimnis im Strafvollzug gelockert werden soll.

Die Diskussion kam in Gang, nachdem ein im Kanton Genf inhaftierter Straftäter auf einem begleiteten Freigang im September 2013 eine Sozialtherapeutin getötet hatte. Anders sieht dies die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK). Bereits das heutige System sehe vor, Gesundheitsfachleute unter bestimmten Umständen vom Arztgeheimnis zu entbinden, hält die NEK in einer Mitteilung fest.

Gegenteiliger Effekt befürchtet

Eine Meldepflicht könne im Gegenteil die Sicherheit gefährden, da inhaftierte Personen, die ihre Strafe verbüsst hätten, ohne angemessene Behandlung in die Gesellschaft zurückkehrten. Vertraulichkeit ist laut NEK für den Aufbau einer therapeutischen Beziehung aber unabdingbar.

Bereits vor zwei Wochen hatten sich die Ärzteverbindung FMH und die Akademie der Medizinischen Wissenschaft (SAMW) gegen das Ansinnen einer Meldepflicht für die Beurteilung der Gefährlichkeit von Tätern ausgesprochen.

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin ist eine beratende, unabhängige, ausserparlamentarische Fachkommission. Ihr gehören 15 Mitglieder an, darunter Ärzte, Juristen, Ethiker und Theologen.

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