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Konfliktzone Schule Wenn Eltern den Lehrern mit dem Anwalt drohen

Nicht mit der Einteilung oder Schulnote einverstanden? Immer öfter wird bei Schulkonflikten rechtlicher Beistand gesucht. Eltern erhalten aber nicht immer Recht.

Gut 120 Rekurse landen jedes Jahr auf dem Tisch der Kreisschulpflege Glattal – dem grössten Schulkreis der Stadt Zürich mit 6500 Schülerinnen und Schülern. «Eltern wollen das Beste für ihr Kind. Sie machen sich die Vorstellung, in welche Schule es gehen wird. Und dann kommt die Einteilung und sie entspricht nicht den Erwartungen», sagt die stellvertretende Schulpräsidentin Rosemarie Binggeli.

Die Schule suche in solchen Fällen jeweils das Gespräch mit den Eltern – das führe aber nicht immer zu einer Einigung. Binggeli erlebt es drei bis vier Mal pro Jahr, dass dann die Eltern mit einem Anwalt aufkreuzen.

Zum Beispiel mit Isabelle Häner: Die Zürcher Anwältin ist spezialisiert auf Bildungsrecht und vertritt regelmässig Eltern, die im Streit mit der Volksschule sind.

Mit Anwalt kann ein Gespräch sachlicher verlaufen

Es sei alles andere als übertrieben, wegen solcher Konflikte eine Anwältin einzuschalten, findet Häner: «Jedermann und jede Frau hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Und der Beizug eines Anwalts lohnt sich auch, denn dann sind die rechtlichen Argumente auch richtig vorgebracht.»

Für die Eltern sei es angenehmer, wenn jemand die Argumente sachlich vorbringen würde und nicht die ganzen Emotionen hineinfliessen würden.

Als Anwältin profitiert Isabelle Häner von den Konflikten zwischen Schulen und Eltern. Sie provoziere aber nicht unnötig einen Rechtsstreit, nur um Geld zu verdienen, betont Häner – im Gegenteil: In verschiedenen Fällen rate sie auch den Eltern, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Sie sage den Eltern vor allem auch in Bezug auf die Erfolgsaussichten, ob es sich lohne.

«Wenn ich sehe, dass die Prozesschancen gering sind, dann sage ich auch: Wir kosten aber weit mehr, als sie dann finanziell herausholen.»

Denn ums Finanzielle, ums Geld, geht es meistens, wenn ein Schulstreit vor Gericht landet. Zum Beispiel, wenn die Eltern finden, der Staat müsse die Kosten für eine Privatschule bezahlen, weil ihr Kind in der Volksschule unterfordert sei oder eine besondere pädagogische Betreuung brauchen.

Ja nicht die Büchse der Pandora öffnen

In solchen Fällen holen sich dann viele Zürcher Schulen die Hilfe von Johann Rudin. Der Zürcher Rechtsanwalt und ehemalige Schulpfleger vertritt seit 20 Jahren Schulen im Grossraum Zürich bei Rechtsstreitigkeiten.

Er sagt: Bei Forderungen nach Kostenübernahme geben die meisten Schulen nicht nach. Denn eine Schule überlege sich immer, was für eine Wirkung sie bei anderen Eltern erziele, wenn sie nachgebe. «Öffnen wir eine Pandorabüchse, die wir dann nicht mehr zu kriegen?»

Bei Privatschulkosten lassen es die Schulen deshalb oft auf einen Gerichts-Entscheid ankommen – denn die Praxis zeigt, dass in solchen Fragen die Gerichte meistens im Sinne der Schulen entscheiden.

In anderen Fällen kommt es aber durchaus vor, dass eine Schule vom Gericht gerüffelt wird. Letztes Jahr sorgte zum Beispiel ein Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts für Schlagzeilen. Das Gericht befasste sich mit dem Deutsch-Aufsatz eines Sechstklässlers – und gab den Eltern recht, dass der Aufsatz mit einer Zwei zu schlecht benotet war.

Zum Wohl des Kindes

Unterliege eine Schule vor Gericht, akzeptiere sie das Urteil normalerweise, sagt Schulpräsidentin Rosemarie Binggeli – um das Verhältnis zu den Eltern nicht noch weiter zu belasten: «Wenn Fehler festgestellt werden, dann gibt es auch Entschuldigungen». Das Ziel sei immer, mit den Eltern weiter zu kooperieren. Kinder würden nämlich sehr schnell spüren, wenn das nicht der Fall sei. «Solche Situationen sind sehr ungut für die Entwicklung der Kinder.»

Denn: Schulen und Eltern sollten bei Konflikten nie aus den Augen verlieren, dass es schlussendlich um das Wohl des Kindes gehe, so Binggeli. Da ist es unter dem Strich unwichtig, ob die Schule oder die Eltern einen Rechtsstreit gewinnen – solange es ein Gewinn für das Kind ist.

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