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Preisüberwacher: Patienten sollen im Ausland einkaufen
Aus Kassensturz vom 24.05.2016.
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Schweiz «Krankenkassen sollen Ausland-Medizinalprodukte zahlen»

«Kassensturz» kritisiert seit Wochen die überteuerten Preise für medizinische Hilfsmittel in der Schweiz: Im Ausland kosten Krücken, Inkontinenzwindeln oder Blutzuckermessstreifen nur einen Bruchteil. Jetzt hat der Preisüberwacher genug und fordert, Versicherte sollen im Ausland einkaufen können.

Blutzuckermessstreifen, Windeln oder Atemtherapiegeräte: Schweizer zahlen für solche Hilfsmittel viel zu viel. «Kassensturz» hat Anfang Jahr über Missstände bei der Mittel- und Gegenständeliste berichtet und aufgezeigt, dass Schweizer Prämienzahler jährlich mehr als 100 Millionen Franken sparen könnten.

Viele Zuschauer haben wenig Verständnis für diese Geldverschwendung, auch der Preisüberwacher wird jetzt aktiv. In einem Schreiben an das zuständige Departement des Innern schreibt Stefan Meierhans: «Die im Ausland (z.B. online) erworbenen MiGel-Artikel sind von der sozialen Krankenversicherung zwingend zu vergüten.»

Im Interview mit SRF «Kassensturz» präzisiert er diese Forderung: «Jegliche Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen müssen realisiert werden», so der Preisüberwacher. «Die Krankenkassenkosten steigen stetig und die Versicherten, die sich engagieren um Kosten zu sparen, die sollten nicht länger behindert, sondern unterstützt werden.»

Wettbewerb senke die Preise

Kritik, er treibe mit einer solchen Forderung Schweizer Konsumenten ins Ausland und fördere den Einkaufstourismus in Nachbarländern, weist Meierhans zurück.

Mir geht es nicht darum, dass man die Leute ins Ausland schickt, um einzukaufen. Mir geht es aber darum, dass die Kosten in der Schweiz auf ein akzeptables Niveau kommen.
Autor: Stefan MeierhansPreisüberwacher

Heute dürfen Krankenkassen medizinische Hilfsmittel wie Inhalationsgeräte, Stützstrümpfe oder Windeln gegen Inkontinenz nur zahlen, wenn ein Arztzeugnis vorliegt, das Produkt auf der Mittel- und Gegenständeliste MiGel gelistet ist – und wenn das Produkt bei einer in der Schweiz zertifizierten Abgabestelle wie beispielsweise einer Apotheke gekauft wird.

Beispiel Windeln: In der Schweiz zweieinhalb Mal teurer

Ein Auslands-Preisvergleich von «Kassensturz» zeigt am Beispiel Hygiene-Pants gegen Inkontinenz: Schweizer Prämienzahler bezahlen massiv zu viel:

  • In einer Schweizer Apotheke bezahlt ein Patient für eine Packung Windeln der Marke Tena rund 37 Franken für 14 Stück (2.65 CHF/ Stk.).
  • Die gleichen Windeln kosten in einer Deutschen Apotheke 7.95 Euro für 8 Stück (1.09 CHF/ Stk.).

Für «Kassensturz»-Zuschauerin Simone Rahm ist dies ein riesen Ärger: für ihre Mutter, die an Demenz erkrankt ist, braucht sie jährlich rund 1100 Windeln. Will sie diese über die Krankenkasse abrechnen, muss sie die Hygiene Pants in einer offiziellen Abgabestelle beziehen. Kauft sie diese in einer Schweizer Apotheke, kostet das 2900 Franken.

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Die Windeln, welche Simone Rahm für ihre Mutter in Deutschland gekauft hat, vergütet die Krankenkasse aber nicht. Obwohl die Kasse selber weniger Auslagen hätte, und so Prämiengelder sparen könnte.

Sparer werden von Amtes wegen bestraft

Besonders stossend: Die Krankenkasse bezahlt nur maximal 1884 Franken pro Jahr. Auf der Differenz von rund 1000 Franken bleibt die Familie sitzen. Würde Simone Rahm die Windeln im Ausland beziehen können, müsste sie nicht einmal den Höchstbetrag in Anspruch nehmen.

«Das kann ich nicht nachvollziehen», ärgert sich Simone Rahm im «Kassensturz». «Es ist doch egal, wo ich die Windeln gekauft habe: in Deutschland, in Italien oder sonst irgendwo.»

Gesetz schützt Schweizer Anbieter

Bundeshaus
Legende: Preisüberwacher Stefan Meierhans. SRF

Das Gesetz will es aber so. Es gilt das Territorialitäts-Prinzip und Krankenkassen dürfen ausschliesslich Medizinalprodukte rückvergüten, wenn sie in der Schweiz gekauft wurden. Krankenkassen, welche «aus Kulanz» günstiger eingekaufte medizinische Hilfsmittel vergütet haben, wurden durch das Bundesamt für Gesundheit gerügt.

Der Krankenkassenverband Santésuisse hat dafür kein Verständnis, wie er gegenüber «Kassensturz» schreibt: «Wir bedauern die Haltung des BAG, das, anstatt die Preise rasch zu senken, stattdessen den Krankenversicherern kommuniziert hat, dass sie normalerweise keine Mittel und Gegenstände im Ausland vergüten dürfen.»

Vorschlag fliesst in MiGel-Revision mit ein

Das zuständige Bundesamt für Gesundheit äussert sich gegenüber «Kassensturz» nicht inhaltlich zu der Forderung des Preisüberwachers. Sie würden aber in die aktuelle Revision der Mittel- und Gegenständeliste einfliessen.

Zudem kümmere sich der Bundesrat um einen parlamentarischen Vorstoss von SP-Nationalrätin Bea Heim, die Medizinalprodukte von Krankenkassen rückvergüten will, auch wenn diese im Ausland eingekauft wurden. Aktuell herrsche aber das sogenannte Terretorialitäts-Prinzip.

PharmaSuisse, der Branchenverband der Apotheker, will zu diesen Forderungen gegenüber «Kassensturz» keine Stellung beziehen. Von der Kommunikationsabteilung heisst es: «Als betroffene Medizinalpersonen wurden wir vom Bundesamt für Gesundheit begrüsst, bei der Revision der MiGel aktiv im Rahmen von Arbeitsgruppen mitzuwirken. Diese Möglichkeit nehmen wir gerne wahr, da die Revision dringend notwendig ist. Gerne äussern wir uns nach Abschluss der Arbeiten wieder zu diesem Thema.»

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