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Kuppel auf Haus der Religionen Riesenkrach um «Mini-Minarett»

  • Auf der Moschee im Haus der Religionen in Bern soll es eine Kuppel mit Spitze geben.
  • Minarettgegner sprechen von einem Mini-Minarett. Das Vorhaben sei daher verfassungswidrig.
  • SVP-Politiker wollen nun rechtlich gegen den geplanten Bau vorgehen.

Auf dem Flachdach auf dem Haus der Religionen am Europaplatz in Bern ist derzeit das Bauprofil der geplanten Kuppel zu sehen. «Wir reden hier nicht bloss von einer Kuppel, wir reden hier von einer Kuppel mit einem kleinen Minarett», sagt der Berner SVP-Gemeindepolitiker Henry-Charles Beuchat.

Die Kuppel mit der Spitze befindet sich über der Moschee im Haus der Religionen. Dieses bietet Räume für verschiedene Glaubensrichtungen, so hat es beispielsweise auch einen für Hindus, für Buddhisten oder für Christen.

Haus der Religionen
Legende: Streitpunkt: Das «Mini-Minarett» auf dem Haus der Religionen. SRF / Iwan Santoro
Buddhistischer Schrein auf dem Dach des Hauses der Religionen
Legende: Auf dem Dach des Hauses der Religionen ist auch ein hinduistischer Schrein zu sehen. Keystone

Seit der Annahme der Minarett-Initiative vor zehn Jahren ist der Bau von neuen Minarette in der Schweiz verboten. Beuchat will daher den Kuppelbau mit einer baurechtlichen Einsprache verhindern.

Berner Moschee erkennbar machen

Von einem Minarett könne keine Rede sein, sagt dagegen Mustafa Memeti, der zuständige Imam der Berner Moschee. Mit dieser Kuppel solle die Berner Moschee auch von aussen als solche erkennbar werden.

Wenn jemand Mühe hat, einen Unterschied zwischen einer Kuppel und einem Minarett zu machen, ist das genauso, wie wenn jemand nicht zwischen Ameisen und Elefanten unterscheiden kann.
Autor: Mustafa Memeti Imam Berner Moschee

Die geplante Kuppel mit einem Minarett zu vergleichen, sei irrational. Dies habe mit der Realität nichts zu tun. «Wenn jemand Mühe hat, einen Unterschied zwischen einer Kuppel und einem Minarett zu machen, ist das genauso, wie wenn jemand nicht zwischen Ameisen und Elefanten unterscheiden kann», sagt Memeti.

Muslime beten in der Moschee in Bern.
Legende: Im Haus der Religionen in Bern praktizieren acht Religionsgemeinschaften seit 2015 das Zusammenleben unter einem Dach. Hindus, Muslime, Christen, Aleviten und Buddhisten haben ihre eigenen Religionsräume. Juden, Bahá’í und Sikhs beteiligen sich am Programm. Keystone/Archiv

SVP-Politiker Henry-Charles Beuchat stört sich indes weniger an der dreieinhalb Meter hohen Kuppel sondern an der kleinen Spitze oben drauf. SVP-Nationalrat Walter Wobmann ist die geplante Spitze ebenfalls ein Dorn im Auge. Diese sehe nun einmal aus wie ein Mini-Minarett – und neue Minarette seien verboten, egal, wie gross diese seien.

Ich empfinde das Ganze als eine gewisse Provokation oder eine Machtdemonstration.
Autor: Walter Wobmann Nationalrat SVP/SO

Nationalrat Walter Wobmann war Präsident des Egerkinger-Komitees, welches die Minarett-Initiative verfasst und gewonnen hatte. «Ich empfinde das Ganze als eine gewisse Provokation oder eine Machtdemonstration gegenüber der Schweizer Bevölkerung, wenn man jetzt im Kleinen wieder anfängt, solche Minarette zu bauen», sagt Wobmann.

Vorstoss im Nationalrat geplant

«Das werden wir niemals akzeptieren», sagt der Solothurner SVP-Nationalrat weiter. Er will auch unter der Bundeshauskuppel aktiv werden. «Ich werde dies in der Sommersession bei der Fragestunde thematisieren und schauen, wie die Diskussion läuft.»

Das Thema Minarett dürfte also – rund zehn Jahre nach der Annahme der Minarett-Initiative – wieder auf dem nationalen Parkett für Diskussionen sorgen.

Ja zur Minarett-Initiative vor zehn Jahren

Box aufklappen Box zuklappen
Walter Wobmann vor dem damaligen Abstimmungsplakat.
Legende: Keystone/Archiv

Am 29. November 2009 haben die Stimmberechtigen die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» mit 57,5 Prozent angenommen. Damit haben sie sich für die neue Verfassungsbestimmung «Der Bau von Minaretten ist verboten.» (Artikel 72, Absatz 3) ausgesprochen. Diese trat sofort in Kraft.

Die Initiantinnen und Initianten betrachten das Minarett gemäss damaligtem Abstimmunsbüchlein als «Kampfansage an die schweizerische Rechts- und Gesellschaftsordnung» und bestreiten dessen religiöse Bedeutung.

Von der Verfassungs-Bestimmung nicht betroffen sind die bestehenden vier Minarette in Zürich, Genf, Winterthur und Wangen. (Quelle: admin.ch)

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