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Schweiz Lastwagen-Lobby will mit EU über den Schwerverkehr neu verhandeln

Weg von der Strasse, rauf auf die Schiene – so hat die Schweizer Stimmbevölkerung vor 20 Jahren mit der Alpeninitiative entschieden. Die Folge war das Schwerverkehrabkommen mit der EU. Nun will der Nutzfahrzeugverband ASTAG dieses bilaterale Abkommen neu verhandeln.

Vor 20 Jahren hat das Schweizer Volk die Alpeninitiative angenommen, die verlangt, dass der alpenquerende Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert wird. Vor drei Monaten hat der Bundesrat festgestellt, dass diese Verlagerung nicht so durchgesetzt werden kann, wie von der Alpeninitiative gefordert. Damit war eine Grundsatzdiskussion lanciert.

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dsfd
aus Rendez-vous vom 17.02.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 9 Sekunden.

Neuverhandlung mit EU gefordert

Zum 20. Jahrestag der Alpeninitiative hat sich nun der Nutzfahrzeugverband ASTAG zu Wort gemeldet. Er verlangt, dass das Landverkehrsabkommen mit der EU neu verhandelt wird. Die Verlagerungspolitik treffe nicht den Transitverkehr, sondern den Inlandverkehr. Dieser sei «Schikanen» vor allem vor dem Gotthardstrassentunnel ausgesetzt. Grund sei das Landverkehrsabkommen mit der EU, das freie Fahrt für den Transitverkehr garantiere. Das heisst: Die Wahl der Verkehrsmittel ist frei. Fahrverbote für Lastwagen gibt es keine.

ASTAG fordert Aufweichung des Alpenschutzes

Die Verlagerungspolitik sei gescheitert, findet Gehrken und fordert deshalb auch eine Aufweichung des in der Verfassung verankerten Alpenschutzes. Das Verlagerungsziel von höchstens 650'000 Lastwagen nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels müsse auf eine Million angehoben werden. Der Volksauftrag zu einer Verlagerung des alpenquerenden Transitverkehrs von Grenze zu Grenze sei bislang «missachtet» worden. Er werde als «Feigenblatt für den einseitigen Bahnausbau» zum Nachteil der Strasse und «zur Abzockerei der Strassenbenutzer» benutzt.

Ab 300 Kilometer ab auf die Schiene

Darum brauche es Neuverhandlungen, sagt ASTAG Direktor Michael Gehrken: «Transporte ab einer Distanz von 300 Kilometern müssen zwangsweise auf die Schiene verlagert werden.» Mit Hilfe der 300-Kilometer-Klausel erhalte die Bahn zudem einen «echten Kernauftrag», findet die Lastwagen-Lobby.

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