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Bundesanwalt Lauber äussert sich an der «Rundschau-Theke»
Aus Rundschau vom 19.11.2014.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 51 Sekunden.
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Schweiz Lauber: «Es gab Hausdurchsuchungen bei US-Überwachungsfirmen»

Dürfen die US-Geheimdienste in der Schweiz machen, was sie wollen? Der oberste Strafverfolger des Landes, Bundesanwalt Michael Lauber, liefert an der «Rundschau»-Theke die Antwort.

Der Bundesrat hat die Bundesanwaltschaft 2012 die Ermächtigung gegeben, gegen fremde Nachrichtendienste zu ermitteln, welche selbst in der Schweiz für fremde Staaten ermitteln.

Daraufhin wurden in Genf die Aktivitäten von Überwachungsfirmen, die im Auftrag der USA arbeiteten, kontrolliert. Konkret gegen die NSA wurde nach den Enthüllungen durch den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden jedoch nicht ermittelt.

SRF: Sind diese Ermittlungen in diesem Fall nicht einfach Alibi-Ermittlungen?

Michael Lauber: Wir führen keine Alibi-Ermittlungen. Wir haben normale Ermittlungsmassnahmen durchgeführt. Unter anderem Hausdurchsuchungen. Dies in den letzten Wochen und Monaten.»

Trotzdem: Es wird nicht ermittelt gegen die Massenüberwachung der NSA von Schweizer Bürgern.

Wir führen immer Ermittlungen basierend auf Fakten und gegen konkrete Personen. Wir können nicht grundsätzlich ermitteln gegen alles, was in der Schweiz schiefgegangen sein könnte.

Snowden-Anwalt in der Schweiz sieht Ermittlungsbedarf gegen NSA

Der Anwalt Edward Snowdens in der Schweiz, Marcel Bossonet, sieht
dies anders. Gegenüber der Rundschau äusserte er sich folgendermassen: «Ich
finde, es gibt einen hinreichenden Tatverdacht, dass der Amerikanische
Geheimdienst wichtige Gesetze verletzt hat, dass er sich strafbar
gemacht hat. Und auf Grund der Dokumente, welche Edward Snowden
präsentiert hat, finde ich, es müsste viel breiter ermittelt werden. Es
müsste ermittelt werden hinsichtlich der Massenüberwachung, es müsste
ermittelt werden, wie Leute der UNO, der NGOs überwacht werden.»

Können Sie denn nicht breiter ermitteln und mehr machen?

Ich halte mich ans Gesetz. Dafür brauche ich einen konkreten Tatverdacht.

Bei der Bundesanwaltschaft ist eine Anzeige der Digitalen Gesellschaft Schweiz eingegangen. Die Netzaktivisten wollten wissen, wie die NSA in der Schweiz tätig ist. Vor einem Monat haben Sie entschieden, dass Sie darauf nicht eingehen. Der Fall sei zu wenig konkret, man wisse zu wenig. Warum fragen Sie Edward Snowden nicht selber?

Das Strafrecht hat ganz enge Grenzen. Das wäre ein spezieller Tatbestand – ein politisches Delikt. Da nützt mir eine Befragung Snowdens nichts, wenn er zum Beispiel die Amerikaner beschuldigt, dass sie in der Schweiz Spionage betrieben haben. Dann muss ich die Beschuldigten dazu befragen. Diese sind typischerweise in den USA. Für eine solche Befragung bräuchte es eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Und solche eine Zusammenarbeit findet nicht statt. Die Schweiz selber bietet anderen Ländern nämlich auch keine Rechtshilfe, wenn es sich um politische Delikte handelt. Das ist völlig unrealistisch.

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